Jahreswechsel: Drogenbeauftragter Streeck zu Silvester: "Kenne dein Limit"

Datum30.12.2025 05:45

Quellewww.zeit.de

TLDRDrogenbeauftragter Hendrik Streeck warnt zum Jahreswechsel vor übermäßigem Alkoholkonsum und ruft dazu auf, das eigene Limit zu kennen. Alkohol sei kein harmloser Begleiter, sondern ein Zellgift, das Unfälle und Gewalt begünstigt, insbesondere an Silvester. Streeck weist auf die verharmloste Gefährlichkeit von Alkohol hin, vor allem für Jugendliche. Der Bundesrat fordert ein Ende der Ausnahmegenehmigung für alkoholisches Trinken mit Begleitung ab 14 Jahren, um den Konsum zu senken. Verantwortung und klare Regeln seien entscheidend.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Jahreswechsel“. Lesen Sie jetzt „Drogenbeauftragter Streeck zu Silvester: "Kenne dein Limit"“. Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung Hendrik Streeck warnt vor zu viel Alkohol bei Feiern zum Jahreswechsel. "Mein Appell ist einfach: Kenne dein Limit", sagte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Für viele Menschen gehöre Feiern mit Alkohol zu Silvester dazu. "Dabei wird häufig unterschätzt, dass Alkohol kein harmloser Begleiter ist, sondern ein Zellgift, das Unfälle, Gewalt und medizinische Notfälle begünstigt – gerade in Kombination mit Feuerwerk, Kälte und großen Menschenmengen." Mit Blick auf Silvester sagte er, bewusst zu feiern, Maß zu halten und auch einmal Nein sagen stehe nicht im Widerspruch zu einem schönen Abend. Insgesamt werde die Gefahr von Alkohol oft verharmlost, weil er gesellschaftlich akzeptiert und jederzeit verfügbar sei, sagte Streeck. "Aus medizinischer Sicht wissen wir jedoch, dass schon geringe Mengen Risiken erhöhen – insbesondere für junge Menschen."  Der Bundesrat hatte sich im September für ein Ende des "begleiteten" Alkohol-Trinkens für Jugendliche ab 14 Jahren ausgesprochen. Die Länderkammer forderte die Bundesregierung in einer Entschließung auf, eine bestehende gesetzliche Ausnahme zu streichen. Jugendliche dürfen regulär ab 16 Jahren Bier, Wein und Sekt kaufen und trinken. In Begleitung einer "sorgeberechtigten Person" ist es aber schon ab 14 Jahren erlaubt. "Ob Alkohol schwerer zugänglich gemacht werden sollte, ist eine politische Frage, für die es Mehrheiten braucht", sagte Streeck. "Klar ist aber: Weniger Verfügbarkeit und klare Regeln senken nachweislich den Konsum." Es gehe am Ende jedoch nicht um Verbote, sondern um Verantwortung. © dpa-infocom, dpa:251230-930-478724/1