Datum30.12.2025 03:35
Quellewww.zeit.de
TLDRIn Rheinland-Pfalz sind zwei Neuregelungen zu Wärmedämmung und Abstandsregeln für Balkone in Kraft getreten. Eine Änderung erlaubt es, Wärmedämmung bis zu 25 Zentimetern auf Nachbargrundstücke auszudehnen, sofern der Nachbar eine Geldrente erhält. Zudem müssen Abstandsregelungen für Balkone an die Landesbauordnung angepasst werden, um Probleme bei der Baugenehmigung zu vermeiden. Justizminister Philipp Fernis betont, dass die Änderungen sowohl den Klimaschutz fördern als auch die Energiekosten senken sollen.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Bauen“. Lesen Sie jetzt „Wärmedämmung und Balkone: Neues Recht in Kraft“. Zwei Neuregelungen zu Wärmedämmung und Abstandsregeln etwa von Balkonen sind an diesem Dienstag in Rheinland-Pfalz in Kraft getreten. Die eine der Änderungen im sogenannten Landesnachbarrechtsgesetz erlaubt es, Wärmedämmung am eigenen Haus auch auf ein Nachbargrundstück auszuweiten, allerdings nur bis zu 25 Zentimeter, wie der Sprecher des Justizministeriums erläuterte. Und: der betroffene Nachbar müsse durch die Zahlung einer Geldrente entschädigt werden. Von dem Nachbarn, der die Wärmedämmung plant, kann auch verlangt werden, dünnere Materialien mit gleicher Wirkung zu verwenden, selbst wenn dies mit höheren Kosten verbunden ist, heißt es in der Begründung des Gesetzes. Dies könne allerdings verweigert werden, wenn der Kostenaufwand unverhältnismäßig ist. Was das genau bedeutet, werden voraussichtlich Gerichte klären, ebenso wie die Höhe einer angemessenen Geldrente. "Wir wollen es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und gleichzeitig ihre Energiekosten zu senken", hatte Justizminister Philipp Fernis (FDP) die Änderung erläutert. Neu ist auch: Nachbarrechtliche Abstandsregelungen für Balkone, Terrassen und ähnliche Bauteile werden an die Regelungen der Landesbauordnung angeglichen. "Es muss verhindert werden, dass eine Baugenehmigung erteilt wird, die dann mangels Zustimmung des Nachbarn nicht genutzt werden kann. Nachbarrecht und Bauordnungsrecht müssen bei dieser Frage gleich laufen", hatte Justizminister Fernis diese Änderung begründet. © dpa-infocom, dpa:251230-930-478322/1