Datum29.12.2025 14:21
Quellewww.zeit.de
TLDRDer Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz befasst sich mit einem Organstreitverfahren der CDU-Landtagsfraktion zu den Auskunftspflichten der Landesregierung. Der Antrag betrifft eine große Anfrage zur Einstellungs- und Beförderungspraxis in der Staatskanzlei und den Ministerien, die unzureichend beantwortet wurde. Die CDU fordert eine Klärung der Antwortpflichten, da die gegenwärtige Praxis die öffentliche Kontrolle gefährde. Die Landesregierung wird aufgefordert, parlamentarische Anfragen fristgerecht und transparent zu beantworten, statt sie teils nur in nicht öffentlicher Sitzung zu behandeln.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Rechte der Opposition“. Lesen Sie jetzt „Verfassungsgerichtshof mit Pflichten der Regierung befasst“. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat bestätigt, dass sich die CDU-Landtagsfraktion wegen der Auskunftspflichten der Landesregierung an ihn gewandt hat. Der Antrag in dem sogenannten Organstreitverfahren sei am 19. Dezember eingegangen, teilte Gerichtssprecher Thomas Stahnecker auf Anfrage mit. Der Verfassungsgerichtshof ist das höchste Gericht des Bundeslandes für verfassungsrechtliche Fragen. Wann das Gericht entscheidet, sei noch nicht abzusehen. Voraussichtlich würden dafür zunächst Stellungnahmen von Landesregierung und Landtag eingeholt. "Das Organstreitverfahren betrifft die Beantwortungspflicht der Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage", erläuterte Stahnecker. Es gehe dabei um eine große Anfrage der Fraktion vom Juli 2021 zur "Einstellungs- und Beförderungspraxis in der Staatskanzlei und in den Ministerien". Bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen gebe es immer wieder Probleme, hatte die CDU-Fraktion ihren Schritt erklärt. Daher werde eine grundsätzliche Klärung der Antwortpflichten angestrebt. Nur wenn Fragen angemessen und öffentlich beantwortet würden, sei Kontrolle wirksam. In der Landesverfassung ist festgelegt, dass die Regierung auf parlamentarische Anfragen der Landtagsopposition antworten muss. Dazu gehören beispielsweise sogenannte kleine oder große Anfragen, die innerhalb einer bestimmten Frist beantwortet werden sollten. In Rheinland-Pfalz regiert eine Koalition aus SPD, Grünen und FDP. Die CDU-Fraktion ist nicht zufrieden damit, dass die Landesregierung insbesondere die große Anfrage zu Einstellungs- und Beförderungspraxis teils nur in nicht öffentlicher Sitzung des Landtags-Innenausschusses beantwortet hatte – unter anderem mit Verweis auf Datenschutz. "Bei einer solchen Vorgehensweise laufen Fragen und Antworten quasi ins Leere und die Wählerinnen und Wähler erfahren nichts von etwaigen Missständen", hatte der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Helmut Martin gesagt. © dpa-infocom, dpa:251229-930-476660/1