Änderungen 2026: Mindestlohn steigt, Deutschlandticket wird teurer, Aktivrente kommt

Datum29.12.2025 14:27

Quellewww.zeit.de

TLDRAb 2026 treten in Deutschland zahlreiche wichtige Änderungen in Kraft: Der Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro, das Deutschlandticket wird teurer, und die Pendlerpauschale wird erhöht. Neuerungen betreffen auch die Kfz-Steuer, Abgasnormen, CO₂-Preise, sowie die Digitalisierung von Steuerbescheiden und Schufa-Daten. Zudem wird die Käfighaltung von Legehennen verboten und KI-generierte Inhalte müssen gekennzeichnet werden. Die Rentenversicherung führt die Möglichkeit ein, steuerfrei hinzuverdienen, und die gesetzliche Krankenversicherung erhöht die Beiträge.

InhaltRente, Wehrdienst, Pendlerpauschale: 2026 kommen viele Neuerungen auf Verbraucher zu. Eine Übersicht zu neuen Gesetzen, Tarifen, Steuern – und was sich sonst noch ändert. Das Deutschlandticket wird erneut teurer und ein höherer CO₂-Preis könnte sich auf Heiz- und Spritkosten auswirken. Zudem greift  eine ganze Reihe von neuen EU-Vorgaben: So müssen KI-generierte Inhalte im Internet künftig als solche erkennbar sein. Weitere Änderungen für Verbraucher im kommenden Jahr im Überblick: Deutschlandticket wird teurer: Das Deutschlandticket kostet mit Beginn des neuen Jahres mehr. Der monatliche Preis steigt von bislang 58 auf 63 Euro. Nach der Preiserhöhung um 18,4 Prozent im Vorjahr verteuert sich das Ticket damit erneut deutlich – dieses Mal um rund 8,6 Prozent. Der neue Preis gilt von Januar an. Kfz-Steuer im Voraus zahlen: Autofahrerinnen und Autofahrer können ihre Kfz-Steuer ab 2026 nicht mehr in Raten begleichen. Der fällige Steuerbetrag ist künftig vollständig im Voraus zu zahlen. Steuerbefreiung für E-Autos verlängert: Elektroautos bleiben weiterhin von der Kfz-Steuer befreit. Der Bundestag hat die Steuervergünstigung bis 2030 verlängert. Wer jetzt auf ein E-Auto umsteigt, kann je nach Zulassungsdatum bis zu zehn Jahre von der Steuerbefreiung profitieren. Änderungen bei Kfz-Versicherungen: Zum Jahresbeginn 2026 ändern sich in der Kfz-Haftpflichtversicherung für etwa jeden vierten Versicherten die Regionalklassen. Rund fünf Millionen Autofahrerinnen und Autofahrer werden höher eingestuft und müssen mit steigenden Beiträgen rechnen, während etwa 5,3 Millionen von günstigeren Beiträgen profitieren. Für die Mehrheit bleibt die Einstufung unverändert. Grundlage ist die regionale Unfallstatistik: Wo viele Schäden entstehen und hohe Kosten anfallen, steigen die Beiträge. Neue Abgasnorm Euro 7: Wer im neuen Jahr einen Neuwagen kauft, sollte sich vorher mit den neuen Abgasnormen vertraut machen. Von Januar 2026 an gilt für neu zugelassene Pkw zunächst die zweite Stufe der Abgasnorm Euro 6e. Sie dient als Übergang auf die künftig strengere Euro-7-Regelung. Die Abgasnorm Euro 7 tritt dann am 29. November 2026 für neu entwickelte Fahrzeugmodelle mit neuer Typgenehmigung in Kraft. Für alle Neuzulassungen ist sie ab Ende 2027 verbindlich. Vorgesehen sind unter anderem strengere und präzisere Messverfahren für ultrafeine Partikel. Erstmals werden zudem auch Emissionen aus Reifen- und Bremsabrieb reguliert; konkrete Grenzwerte sollen ab 2030 gelten. Neu sind außerdem verbindliche Vorgaben zur Haltbarkeit von Antriebsbatterien bei Elektroautos und Plug-in-Hybriden. Die Batterie darf nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern nicht unter 80 Prozent ihrer ursprünglichen Speicherkapazität fallen, nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern nicht unter 72 Prozent. Mehr Informationen zur neuen Abgasnorm lesen Sie auf der Seite des ADAC. Änderung beim CO₂-Preis: Der Preis pro Tonne ausgestoßenes CO₂ durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe wie Heizöl, Erdgas, Diesel und Benzin wird 2026 erstmals durch die Versteigerung von Emissionszertifikaten bestimmt. Bislang lag der Preis bei 55 Euro pro Tonne CO₂, für das kommende Jahr ist er zunächst auf 65 Euro gedeckelt. Die höheren Kosten dürften sich an den Tankstellen und bei Heizkosten bemerkbar machen: Kraftstoffe könnten um mehrere Cent pro Liter teurer werden. Besonders stark wirkt sich der CO₂-Preis bei Ölheizungen aus, während der Effekt bei Gasheizungen geringer ist. Mehr zum CO₂-Preis erfahren Sie auf der Seite der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt). Stromnetzentgelte sinken regional: Stromkundinnen und -kunden profitieren 2026 in vielen Regionen von niedrigeren Netzentgelten. Durch einen staatlichen Zuschuss sinken die Entgelte für die Verteilnetze im bundesweiten Durchschnitt um rund 2,2 Cent pro Kilowattstunde. Allerdings gibt es regionale Unterschiede: In einzelnen Gebieten steigen die Gebühren auch an. Nach Angaben der Bundesnetzagentur machen die Netzentgelte etwa 30 Prozent des Strompreises aus. Gasnetzentgelte steigen: Anders als beim Strom ziehen die Netzentgelte für Gas im kommenden Jahr deutlich an. Grund ist der absehbare Rückgang der deutschen Gaskunden im Zuge der Energiewende. Um die Kosten für die Netzinfrastruktur auf die derzeit noch größere Zahl von Endkunden zu verteilen, dürfen Gasnetzbetreiber ihre Netze bereits früher abschreiben. Entlastend wirkt allerdings, dass die Gasspeicherumlage entfällt und die Gaspreise in den vergangenen Monaten tendenziell gesunken sind. Widerrufsbutton in Onlineshops: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen Onlineverträge im Internet künftig einfacher widerrufen können. Eine EU-Richtlinie, die vom 19. Juni 2026 an gilt, sieht vor, dass Verträge, die über eine Website oder App geschlossen wurden, per Klick auf einen gut sichtbaren Widerrufsbutton beendet werden können. Die nationale Umsetzung in deutsches Recht steht noch aus. Die Regelung soll für alle Unternehmen verpflichtend gelten, die Onlinevertragsschlüsse über eine Website oder eine App anbieten. "Buy now, pay later" nur noch mit Kreditprüfung: Raten- und Aufschubzahlungen beim Onlineshopping werden künftig strenger reguliert. Nach einer EU-Richtlinie unterliegen auch sogenannte "Buy now, pay later"-Angebote künftig den Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung – selbst bei Kleinkrediten unter 200 Euro und kurzen Laufzeiten. Die Bundesregierung hat dazu bereits im September einen Gesetzentwurf beschlossen, der noch im Bundestag beraten wird. Spätestens bis November müssen die EU-Vorgaben in nationales Recht umgesetzt sein. Schufa wird digitaler und nachvollziehbarer: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen voraussichtlich ab Ende März ihren Bonitätswert kostenlos und digital einsehen können – entweder über die Schufa-App oder online. Zudem wird offengelegt, wie sich der Score zusammensetzt. Anhand von zwölf Bewertungskriterien, die jeweils mit Punkten zwischen 100 und 999 gewichtet werden, lässt sich die eigene Kreditwürdigkeit künftig einfacher nachvollziehen: Je höher die Gesamtpunktzahl, desto besser fällt der Score aus. Digitaler Steuerbescheid wird Standard: Der Steuerbescheid soll künftig in der Regel elektronisch zugestellt werden. Wer seine Steuererklärung digital einreicht, etwa über das Onlineportal Elster, erhält den Bescheid automatisch in elektronischer Form. Nur wer ausdrücklich einen Papierbescheid verlangt, bekommt diesen weiterhin per Post. Bislang galt das umgekehrte Prinzip: Ein digitaler Steuerbescheid war nur nach aktiver Zustimmung möglich. Wer seine Steuererklärung auf Papier einreicht, erhält aber auch weiterhin einen Bescheid auf Papier. Grundfreibetrag steigt: Der steuerliche Grundfreibetrag erhöht sich 2026 für Alleinstehende von derzeit 12.096 auf 12.348 Euro. Einkommen bis zu dieser Grenze bleiben steuerfrei, besteuert wird nur der darüber hinausgehende Betrag. Für Ehepaare gilt der doppelte Freibetrag von 24.696 Euro. Zudem verschiebt sich die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag nach oben: Er wird 2026 erst ab einem Jahreseinkommen von 20.350 Euro fällig. 2025 lag die Grenze noch bei 19.950 Euro. Pendlerpauschale wird erhöht: Berufspendlerinnen und -pendler können ab 2026 mit höheren steuerlichen Rückerstattungen bei den Fahrtkosten rechnen. Die Pendlerpauschale steigt für die ersten 20 Kilometer des Arbeitswegs auf 38 Cent pro Kilometer. Bislang lag sie für diese Strecke bei 30 Cent, erst ab dem 21. Kilometer galten 38 Cent. Spitzensteuersatz greift später: Der Spitzensteuersatz in Höhe von 42 Prozent wird 2026 erst bei einem höheren Einkommen fällig. Die Grenze steigt auf 69.879 Euro jährlich, nach 68.481 Euro im Jahr 2025. Mehrwertsteuer in der Gastronomie sinkt: Speisen in der Gastronomie sollen mit Beginn des neuen Jahres dauerhaft mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent besteuert werden. Bislang liegt dieser bei 19 Prozent. Ob die Steuerentlastung in Form niedrigerer Preise an die Gäste weitergegeben wird oder für Investitionen genutzt wird, entscheiden die Betriebe selbst. Mehr steuerfreier Spielraum für Vereine: Vereine in Deutschland dürfen von 2026 an mehr Geld aus wirtschaftlichen Aktivitäten steuerfrei behalten. Die Freigrenze für diese Einnahmen steigt von 45.000 auf 50.000 Euro pro Jahr. Davon profitieren insbesondere Vereine mit sogenanntem ergänzenden Geschäftsbetrieb – etwa durch Vereinsgaststätten, Werbung, den Verkauf von Fanartikeln oder die Organisation von Festen und Veranstaltungen. Höhere steuerfreie Pauschalen für Ehrenamtliche: Die steuerfreien Pauschalen für ehrenamtliches Engagement werden angehoben. Die Übungsleiterpauschale steigt um zehn Prozent von 3.000 auf 3.300 Euro jährlich. Die Ehrenamtspauschale erhöht sich um rund 14 Prozent von 840 auf 960 Euro. Vereine können damit künftig höhere Vergütungen zahlen, ohne dass dafür Steuern anfallen. Gesetzlicher Mindestlohn steigt: Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2026 angehoben. Er steigt um 1,08 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Eine weitere Erhöhung ist bereits geplant: Am 1. Januar 2027 soll der Mindestlohn um weitere 70 Cent auf 14,60 Euro steigen. Höhere Verdienstgrenze bei Minijobs: Mit dem steigenden Mindestlohn erhöht sich auch die monatliche Verdienstgrenze für Minijobberinnen und Minijobber. Von 2026 an dürfen sie nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Rheinland bis zu 603 Euro im Monat verdienen, nach bislang 556 Euro. Für 2027 ist eine weitere Anhebung vorgesehen: Dann liegt die Minijob-Grenze bei 633 Euro monatlich. Mindestausbildungsvergütung steigt: Auszubildende in Deutschland erhalten 2026 mehr Geld. Die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung erhöht sich in allen Ausbildungsjahren. Nach Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) steigt sie im ersten Ausbildungsjahr von 682 auf 724 Euro brutto, im zweiten von 805 auf 854 Euro, im dritten von 921 auf 977 Euro und im vierten Ausbildungsjahr von 955 auf 1.014 Euro brutto. Voraussichtliche Erhöhung der Rente: Rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner könnten ab dem 1. Juli 2026 mehr Geld erhalten. Nach dem Rentenversicherungsbericht des Bundesarbeitsministeriums ist derzeit eine Rentenerhöhung um 3,73 Prozent vorgesehen. Damit läge die Anpassung auf dem Niveau des Vorjahres und deutlich über der aktuellen Inflationsrate. Die Angaben sind aber noch vorläufig: Die endgültige Entscheidung fällt im Frühjahr, sobald alle Daten zur Lohnentwicklung vorliegen. Aktivrente: Mit dem Rentenpaket hat der Bundestag auch die sogenannte Aktivrente eingeführt. Rentnerinnen und Rentner, die über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus sozialversicherungspflichtig arbeiten, können künftig bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Ziel der Regelung ist es, Anreize für ein längeres Arbeiten im Rentenalter zu schaffen. Ausgenommen von den steuerlichen Vorteilen sind Selbstständige, Minijobberinnen und -jobber, Beamtinnen und Beamte, Land- und Forstwirtinnen und –wirte sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler. Reguläres Renteneintrittsalter steigt: Die Altersgrenze für den regulären Renteneintritt wird bis 2031 weiter schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben. Der Jahrgang 1961 erreicht die Regelaltersrente mit 66 Jahren und sechs Monaten. Für später Geborene erhöht sich das Renteneintrittsalter in Schritten von jeweils zwei Monaten. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt einheitlich das 67. Lebensjahr als reguläre Altersgrenze. Die erste Erhöhung des Eintrittsalters erfolgte im Jahr 2012 für den Geburtsjahrgang 1947 um einen Monat. Der individuelle Beginn des Ruhestands lässt sich mit unserem Rentenrechner ganz einfach selbst berechnen. Steueranteil für Neurentner steigt: Für Menschen, die 2026 erstmals eine Rente beziehen, steigt der steuerpflichtige Anteil. 84 Prozent der Rente müssen dann versteuert werden. Die übrigen 16 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente sind steuerfrei. Mit jedem neuen Rentnerjahrgang sinkt der steuerfreie Anteil um 0,5 Prozentpunkte. Wer ab 2058 in den Ruhestand geht, muss seine Rente vollständig versteuern. Bestandsrenten bleiben von dieser Regelung unberührt. Der steuerliche Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro. Krankenversicherung: Auf viele Versicherte kommen zum Jahresbeginn 2026 höhere Beiträge zu. In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums um 0,4 Prozentpunkte auf 2,9 Prozent. Die konkrete Höhe legen die Krankenkassen selbst fest. Zudem wird die Beitragsbemessungsgrenze auf 69.750 Euro Jahreseinkommen angehoben, wodurch insbesondere Besserverdienende und Beschäftigte mit Gehaltserhöhungen höhere Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Auch die Versicherungspflichtgrenze steigt auf 77.400 Euro jährlich; erst oberhalb dieser Grenze ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich. Auch privat Versicherte müssen mit Mehrkosten rechnen: Rund 60 Prozent der PKV-Versicherten sind laut Verbraucherzentrale NRW und dem PKV-Verband von Beitragserhöhungen betroffen, im Schnitt um etwa 13 Prozent. Zusätzlich steigen zum 1. Januar die Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung. Mehr Geld für Familien: Mit Beginn des neuen Jahres profitieren Familien von höheren Leistungen. Das Kindergeld steigt um 48 Euro im Jahr auf 259 Euro monatlich je Kind. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag erhöht sich: Er steigt von 3.336 auf 3.414 Euro je Elternteil. Der Kindersofortzuschlag für Kinder in Haushalten von Bürgergeldempfängerinnen und -empfängern wird ebenfalls angehoben – von bislang 20 auf 25 Euro monatlich. Aus dem Bürgergeld soll die Grundsicherung werden: Die Bundesregierung plant, das Bürgergeld zu reformieren und in Grundsicherung umzubenennen. Diejenigen, die Termine im Jobcenter ohne einen zwingenden Grund versäumen oder eine Arbeitsaufnahme verweigern, müssen mit härteren Sanktionen als bisher rechnen. Bricht jemand etwa eine Weiterbildung ab oder verschickt keine Bewerbungen, droht eine 30-prozentige Kürzung des Geldes. Alle, die Termine im Jobcenter ohne wichtigen Grund nicht wahrnehmen, müssen ab dem zweiten verpassten Termin ebenfalls eine Kürzung um 30 Prozent hinnehmen und ab dem dritten Termin eine komplette Streichung des Geldes fürchten. Die Reform muss jedoch noch vom Bundestag beschlossen werden. Zudem braucht es die Zustimmung des Bundesrats. Genauere Angaben zur Honigherstellung: Auf Honiggläsern müssen künftig genauere Angaben zum Ursprungsland gemacht werden. Von Juni 2026 an greift eine bereits im Jahr 2024 beschlossene Reform der sogenannten EU-Frühstücksrichtlinie. Die bislang zulässige Sammelangabe "Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern" reicht dann nicht mehr aus. Stattdessen muss auf dem Etikett ausgewiesen werden, aus welchen Ländern der Honig stammt und zu welchem prozentualen Anteil. Die Reform sieht zudem Änderungen für weitere Produkte vor: Marmelade darf künftig weniger Zucker enthalten, außerdem werden Fruchtsäfte ohne Zuckerzusatz neu gekennzeichnet. Ende der Käfighaltung von Legehennen in Deutschland: Die Käfighaltung von Legehennen ist in Deutschland ab dem 1. Januar 2026 vollständig verboten. Dann läuft die letzte Ausnahme vom bisherigen Verbot aus. Allerdings dürfen weiterhin Eier aus Käfighaltung importiert werden. Bei rohen Eiern lässt sich die Haltungsform über den Erzeugercode nachvollziehen, bei verarbeiteten Eiern – etwa in Nudeln oder Backwaren – ist dies für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht möglich. Bisphenol A in Lebensmittelverpackungen verboten: Mit Beginn des Jahres 2026 tritt in der EU ein weitreichendes Verbot des umstrittenen Stoffes Bisphenol A (BPA) in Lebensmittelverpackungen in Kraft. BPA steht im Verdacht, hormonell wirksam zu sein und gilt als gesundheitlich bedenklich. Für viele bereits im Umlauf befindliche Ein- und Mehrwegverpackungen gelten jedoch lange Übergangsfristen. Verbraucherinnen und Verbraucher können daher nicht erkennen, ob eine Verpackung bereits den neuen Vorgaben entspricht oder immer noch BPA enthält. Wehrdienstreform: Das neue Wehrdienstgesetz führt 2026 wieder eine Wehrerfassung und Musterung ein. Alle 18-Jährigen, ab Jahrgang 2008, erhalten einen Fragebogen, der ihre Eignung und Motivation für die Bundeswehr erhebt. Männer müssen, Frauen können den Bogen ausfüllen. Der Dienst selbst bleibt vorerst freiwillig. Falls es zu wenige Rekruten geben sollte, kann aber später wieder eine Wehrpflicht vom Bundestag beschlossen werden. Zwischen 1956 und 2011 galt die Wehrpflicht für Männer in der Bundesrepublik Deutschland schon einmal. 2011 wurde sie ausgesetzt, jedoch nicht vollständig abgeschafft. KI-Kennzeichnung wird Pflicht: Texte, Bilder, Audios und Videos, die mit künstlicher Intelligenz (KI) generiert wurden, müssen künftig als solche erkennbar sein. Gemäß dem EU AI Act müssen KI-Anwendungen ihre Inhalte ab August 2026 kennzeichnen. Insbesondere bei Deepfakes und Informationen von öffentlichem Interesse soll diese Vorgabe für mehr Transparenz und Vertrauen sorgen. Verstöße gegen das EU-Recht sollen mit hohen Bußgeldern geahndet werden. In Deutschland gibt es aktuell noch keine generelle Pflicht. Die Bundesregierung soll die Umsetzung bis August 2026 sicherstellen. Gesetz gegen Greenwashing: Ab 2026 greifen neue EU-Vorgaben gegen irreführende Umweltwerbung. Werbeaussagen zur Umweltwirkung von Produkten müssen künftig klar verständlich sein und auf nachweisbaren Umweltleistungen basieren oder durch zertifizierte Nachhaltigkeitssiegel belegt werden. Der Bundestag hat im Dezember 2025 das entsprechende deutsche Gesetz verabschiedet. Rückgabe von Elektroschrott: Die Entsorgung von Elektroschrott soll für Verbraucherinnen und Verbraucher leichter werden. Geschäfte, die Einweg-E-Zigaretten verkaufen, müssen diese künftig zurücknehmen und darüber informieren. Bis Mitte 2026 müssen Geschäfte dafür Sammelstellen mit einem einheitlichen Logo einrichten. Die Bundesregierung evaluiert derzeit sogar ein vollständiges Verkaufsverbot von Einweg-E-Zigaretten. Der Bundestag hat sie zuvor dazu aufgefordert, ein solches Verbot eingehend zu prüfen. Die Mitarbeitenden kommunaler Wertstoffhöfe sollen außerdem das Sortieren von Elektroschrott und Batterien übernehmen – nicht mehr die Verbraucherinnen und Verbraucher. Große Batterien, wie sie in E-Bikes oder E-Scootern eingesetzt werden, können ab Januar sowohl im Wertstoffhof als auch im Fachhandel abgegeben werden. Die elektronische Patientenakte erhält neue Funktionen: Die ePA wird ab Mitte 2026 um neue Funktionen erweitert. Dazu gehört ein digital gestützter Medikationsprozess, der nun auch rezeptfreie Medikamente und Arzneimittel ohne elektronische Verschreibung umfasst. Ärztinnen und Ärzte können die Medikationsliste ergänzen und einen elektronischen Medikationsplan anlegen, der alle Medikamente und Dosierungen übersichtlich darstellt. Zusätzlich sollen Versicherte über die ePA-App Pushnachrichten erhalten, sobald neue Zugriffe auf ihre Gesundheitsakten erfolgen, und eine Volltextsuche innerhalb der ePA nutzen können, um Informationen schneller zu finden. Mit Material der Nachrichtenagenturen KNA, dpa und AFP.