Gesundheit: Behandlungsfehler: Grüne attestieren Regierung Passivität

Datum29.12.2025 10:57

Quellewww.zeit.de

TLDRDie Grünen fordern von der sächsischen Regierung mehr Engagement im Umgang mit medizinischen Behandlungsfehlern, nachdem 176 Fälle identifiziert wurden. Landtagsabgeordneter Thomas Löser kritisiert die fehlende systematische Erfassung schwerwiegender Fehler und der unzureichenden Nutzung von Erkenntnissen zur Prävention. Gesundheitsministerin Petra Köpping verweist zwar auf bestehende Qualitätsprüfungen, jedoch bleibt die umfassende Erfassung von Behandlungsfehlern mangelhaft. Aktuelle Zahlen zeigen, dass in 28,7 Prozent der Gutachten Behandlungsfehler mit Schaden bestätigt wurden, viele bleiben jedoch unentdeckt.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Gesundheit“. Lesen Sie jetzt „Behandlungsfehler: Grüne attestieren Regierung Passivität“. Die Grünen verlangen von der sächsischen Regierung mehr Augenmerk auf medizinische Behandlungsfehler. Betroffene würden keine politischen Ausflüchte hören wollen, erklärte der Landtagsabgeordnete Thomas Löser. "Wenn 176 Menschen in Sachsen nachweislich Opfer von Behandlungsfehlern wurden, darf die Staatsregierung nicht die Augen vor diesem Thema verschließen." Löser zufolge verweist Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) in der Antwort auf eine Kleine Anfrage zwar auf bestehende Instrumente wie Qualitätsprüfungen, Beschwerdestellen und interne Meldesysteme in Krankenhäusern. Eine landesweite, systematische Erfassung schwerwiegender Behandlungsfehler existiere jedoch nicht. "Auch bleibt offen, wie Erkenntnisse aus Prüfungen tatsächlich landesweit ausgewertet und zur Prävention genutzt werden." Köpping hatte daran erinnert, dass der Medizinische Dienst auf seiner Website Zahlen zu den Behandlungsfehlern veröffentlicht - zuletzt Ende Oktober. Die Angaben bezogen sich auf das Jahr 2024. Demnach hatten Gutachter des Medizinischen Dienstes Sachsen in damals 614 Sachverständigengutachten zu Vorwürfen hinsichtlich Behandlungsfehlern erstellt. In jedem dritten Fall (28,7 Prozent) wurde ein Fehler mit Schaden bestätigt. Sie kommen in allen Fachgebieten vor - von Allgemeinmedizin über Orthopädie und Unfallchirurgie, Gynäkologie, Viszeralchirurgie bis hin zur Zahnmedizin, hieß es. "Unsere Gutachten tragen dazu bei, dass Betroffene den Krankheitsverlauf besser nachvollziehen und gegebenenfalls Schadenersatzforderungen prüfen können", erklärte Katrin Richter, Fachreferentin beim Medizinischen Dienst.Die Begutachtungszahlen würden nur einen Ausschnitt des tatsächlichen Fehlergeschehens zeigen, hieß es weiter. Viele Behandlungsfehler blieben unbekannt, weil sie von den Patientinnen und Patienten nicht als Fehler erkannt und daher auch nicht vorgeworfen werden. In Deutschland werden Behandlungsfehler nicht zentral erfasst. Wenn Versicherte einen Behandlungsfehler vermuten, können sie sich an ihre Krankenkasse wenden, die den Medizinischen Dienst mit der Erstellung eines Sachverständigengutachtens beauftragen kann. Die Gutachter klären dann, ob ein Fehler einen Schaden beim Versicherten verursacht hat. Nur dann Patienten gegebenenfalls Anspruch auf Schadenersatz. Den Versicherten entstehen durch die Begutachtung keine Kosten. © dpa-infocom, dpa:251229-930-475715/1