Verkehr: ADAC rät: Auto an Silvester besser stehenlassen

Datum29.12.2025 10:11

Quellewww.zeit.de

TLDRDer ADAC Sachsen warnt Autofahrer in der Silvesternacht vor besonderen Gefahren wie Feuerwerkskörpern, schlechter Sicht und alkoholisierten Menschen. Verkehrsexperte Thomas Kubin empfiehlt, das Auto ab 24 Uhr für ein bis drei Stunden stehenzulassen, um Unfälle zu vermeiden. Zudem rät er, das Fahrzeug in einer Garage oder an einem sicheren Ort zu parken, um es vor Schäden durch Feuerwerkskörper zu schützen. Bei Beschädigungen haftet in der Regel der Verursacher.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Verkehr“. Lesen Sie jetzt „ADAC rät: Auto an Silvester besser stehenlassen“. Der sächsische ADAC warnt Autofahrer vor besonderen Gefahren in der Silvesternacht. "Feierwütige Mitmenschen, tieffliegende Raketen, laute Böller und schlechte Sicht durch Rauchschwaden in der Dunkelheit: In der Silvesternacht müssen Autofahrer mit allerlei untypischen Situationen und Gefahren rechnen", schreibt der Automobilclub in einer Mitteilung. Thomas Kubin vom ADAC Sachsen empfiehlt, spätestens ab 24 Uhr das Auto für ein bis drei Stunden stehen zu lassen, wenn man nicht unbedingt fahren muss. Die Geräuschkulisse und Farbspiele in der Dunkelheit lenkten ab, Rauchschwaden könnten die Sicht einschränken. "Gepaart mit alkoholisierten Menschen, die plötzlich auf die Straße treten können, ist eine Fahrt in der Silvesternacht dementsprechend chaotisch und mitunter gefährlich", so Kubin. Der Verkehrsexperte rät aber auch nach der Böllerei zur Vorsicht im Verkehr, denn auf den Straßen könnten noch Glasscherben und Feuerwerksbatterien liegen und das Auto beschädigen. "Mein Tipp: Wer die Wahl hat, sollte sein Auto an Silvester besser stehenlassen." Zudem empfiehlt er, das Auto möglichst in einer Garage oder in einem Parkhaus zu parken. "So bleibt das Fahrzeug vor herabfallenden Raketen und Böllern geschützt. Ist das nicht möglich, sollte man das Auto in einer ruhigen Nebenstraße parken und mit einer Plane abdecken. "Kommt es dennoch zu Schäden, haftet in der Regel der "Absender" des Geschosses", erläutert Kubin. © dpa-infocom, dpa:251229-930-475575/1