Silvester: Verkauf von Silvesterfeuerwerk beginnt

Datum29.12.2025 04:00

Quellewww.zeit.de

TLDRAb heute darf Silvesterfeuerwerk in Deutschland verkauft werden, einschließlich der Lieferung durch Onlineshops. Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz warnt vor dem Kauf und der Verwendung nicht geprüfter Feuerwerkskörper, insbesondere aus dem Ausland, da diese schwere Verletzungen verursachen können. Käufer sollten auf CE-Kennzeichen und deutsche Sicherheitshinweise achten. Selbstgebautes Feuerwerk ist gefährlich und illegal. Zudem gibt das LKA Ratschläge für den sicheren Umgang mit Feuerwerk, einschließlich ausreichendem Abstand und geeigneten Zündmethoden.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Silvester“. Lesen Sie jetzt „Verkauf von Silvesterfeuerwerk beginnt“. Viele haben darauf gewartet: Ab heute darf Feuerwerk für Silvester gekauft werden. Auch Onlineshops dürfen vorab bestellte Böllerware an den letzten drei Werktagen des Jahres an die Haustüren liefern. Das Landeskriminalamt (LKA) Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass in Deutschland nur geprüfte und zugelassene Feuerwerkskörper verkauft und verwendet werden dürfen. Nicht sicherheitsgeprüfte Artikel - vor allem aus dem Ausland - seien verboten. Illegales Feuerwerk stelle eine erhebliche Gefahr dar und könne zu schweren Verletzungen wie Hörschäden, Verbrennungen, dem Verlust von Gliedmaßen oder sogar bis zum Tod führen, warnte das LKA. Um sicherzugehen, sollte man auf das CE-Kennzeichen mit einer vierstelligen Nummer der Prüfstelle (etwa CE 0589) und auf die Registriernummer achten. Zudem müssten Gebrauchs- und Sicherheitshinweise in deutscher Sprache vorhanden sein. Selbstgebautes Feuerwerk sei besonders gefährlich, teilt das LKA weiter mit. Die Risiken seien nicht abschätzbar, jedes Jahr komme es bei der Herstellung illegaler Feuerwerkskörper zu schweren Unfällen, teils mit Todesfolge. "Herstellung und Verwendung sind strafbar", hieß es. Generell sollte man vor dem Abbrennen die Gebrauchsanleitung beachten. Der Feuerwerkskörper dürfe nur auf ebenem und stabilem Untergrund gezündet werden. Für Raketen sollten Abschussvorrichtungen verwendet werden: Ein Getränkekasten sei deutlich sicherer als einzelne lose Flaschen. Wichtig sei es außerdem, ausreichend Abstand zu anderen Menschen, Gebäuden, Fahrzeugen und Tieren zu halten. In der Flugbahn dürften sich auch keine Bäume oder Balkone befinden. Und: Beim Anzünden unbedingt keine Körperteile über den Knallkörper halten! © dpa-infocom, dpa:251229-930-474563/1