Datum29.12.2025 03:11
Quellewww.zeit.de
TLDRBundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant, Angriffe auf Polizisten, Einsatzkräfte und medizinisches Personal härter zu bestrafen. Ein Gesetzentwurf sieht vor, die Freiheitsstrafen für solche Taten zu verdoppeln: mindestens sechs Monate für Angriffe auf Einsatzkräfte, ein Jahr für Hinterhalte. Hubig betont, dass die Gewalt zugenommen hat und der Rechtsstaat entschlossen reagieren muss. Auch Ehrenamtliche sowie Kommunalpolitiker sollen besser geschützt werden. Zudem sollen härtere Strafen für Volksverhetzung eingeführt werden, einschließlich eines möglichen Verlusts des Wahlrechts.
InhaltGewalt gegen Ärztinnen, Polizisten, Retter und Pfleger hat zugenommen. Ein Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin schlägt eine Verdopplung der Freiheitsstrafen vor. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will Angriffe auf Polizisten und andere Einsatzkräfte härter bestrafen. "Wer Menschen angreift, die im Dienst für die Allgemeinheit stehen und dabei besondere Gefahren auf sich nehmen, handelt besonders verwerflich und muss entsprechend bestraft werden", sagte Hubig den Zeitungen der Funke Mediengruppe. "Das gilt für Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungskräfte, aber auch für Angriffe auf Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal oder Gerichtsvollzieher", fügte die Ministerin hinzu. Tätliche Angriffe auf Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste oder Gerichtsvollzieher sollen künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten statt wie bisher von mindestens drei Monaten bestraft werden. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Justizministeriums hervor, der den Funke-Zeitungen vorliegt. Wer Einsatzkräfte in einen Hinterhalt lockt und angreift, soll demnach mit einer Mindeststrafe von einem Jahr statt wie bisher sechs Monaten bestraft werden. Angriffe auf Polizei sowie auf Rettungs- und Einsatzkräfte hätten ein "erschreckendes Ausmaß" angenommen, sagte Hubig. "Gerade in den Silvesternächten ist es immer wieder zu enthemmten und inakzeptablen Übergriffen gekommen." Die Justizministerin fügte hinzu: "Dieser Verrohung muss der Rechtsstaat entschieden entgegentreten – auch und gerade mit den Mitteln des Strafrechts." Hubig will außerdem einen besseren Schutz für Ärztinnen und Ärzte sowie anderes medizinisches Personal wie Krankenpfleger durchsetzen. Bisher gelten für sie besondere Strafvorschriften nur bei Angriffen im Notdienst oder der Notaufnahme. Tätliche Angriffe auf diese Berufsgruppen sollen nach dem Wunsch der Ministerin künftig so hart bestraft werden wie entsprechende Taten gegen Polizisten und andere Einsatz- und Rettungskräfte. Hubig geht mit ihrem Gesetzentwurf über den Schutz von Einsatzkräften hinaus, sie will etwa auch Ehrenamtliche, Kommunalpolitiker und Europaabgeordnete gegen Drohungen und Gewalt stärken. Richter sollen laut Gesetzentwurf künftig härtere Strafen aussprechen, wenn eine Tat "eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit" beeinträchtigen könnte. Damit ist etwa die Einschüchterung von ehrenamtlich Engagierten oder Kommunalpolitikern gemeint. Deutlich härter will die Justizministerin zudem gegen Volksverhetzung vorgehen. Statt Freiheitsstrafen von bisher drei Jahren sollen bis zu fünf Jahre Gefängnis möglich sein. Verhängen Richter eine Gefängnisstrafe von mindestens sechs Monaten wegen Volksverhetzung, soll den Tätern außerdem für fünf Jahre das passive Wahlrecht aberkannt werden können. Ein Verurteilter kann damit zum Beispiel nicht zum Bundestagsabgeordneten gewählt werden oder ein öffentliches Amt besetzen.