Datum28.12.2025 10:48
Quellewww.zeit.de
TLDRBrandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller warnt vor illegalen Böllern zum Jahreswechsel und appelliert, nur gesetzlich zugelassene Feuerwerkskörper zu kaufen. Diese Maßnahme soll die Notaufnahmen der Krankenhäuser entlasten. Der Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 ist nur an Erwachsene ab 18 Jahren in offiziellen Verkaufsräumen erlaubt. Käufer sollten auf das CE-Zeichen und die Registrierungsnummer achten. Müller betont, Feuerwerkskörper sollten von Kindern und Tieren ferngehalten werden.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Silvester im Anflug“. Lesen Sie jetzt „Ministerin warnt vor illegalen Böllern zum Jahreswechsel“. Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller (BSW) warnt zu Beginn des Feuerwerksverkaufs vor illegalen Böllern. "Kaufen und benutzen Sie nur gesetzlich zugelassene Feuerwerkskörper, lesen und befolgen Sie die Gebrauchsanweisung und halten Sie Böller insbesondere von Kindern und Tieren fern", sagte sie laut einer Mitteilung ihres Ministeriums. Das entlaste zum Jahreswechsel die ohnehin stark belasteten Notaufnahmen der Krankenhäuser. Für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gelten strenge Sicherheitsbestimmungen. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen nur an Erwachsene ab 18 Jahren verkauft werden und ausschließlich in Verkaufsräumen des Groß- und Einzelhandels. Ein Verkauf im Freien oder aus Lagern ist nicht zulässig. Beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass die Feuerwerkskörper mit dem CE-Zeichen und einer Registrierungsnummer gekennzeichnet sind. Zur Kategorie F2 gehören unter anderem Raketen, Böller, Fontänen und Batterien. © dpa-infocom, dpa:251228-930-472560/1