Datum18.10.2025 10:20
Quellewww.spiegel.de
TLDRDie Staatsanwaltschaft ermittelt gegen drei Mitarbeiter der Dresdner Uniklinik wegen mutmaßlicher Störung der Totenruhe. Der Vorwurf betrifft die unrechtmäßige Entnahme von Schädelknochen aus 13 Leichnamen. Die Uniklinik zeigt sich schockiert und bekräftigt ihre ethischen Standards. Bei Durchsuchungen wurden Beweismittel, darunter Handys, sichergestellt. Die Ermittlungen, an denen auch das Landeskriminalamt Sachsen beteiligt ist, sollen umfassend und transparent erfolgen. Störung der Totenruhe kann mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe bestraft werden.
InhaltErmittler haben Räume der Medizinischen Fakultät der TU Dresden durchsucht. Der Vorwurf: An mehreren Leichen sollen unrechtmäßig Schädelknochen entnommen worden sein. Die Uniklinik reagiert schockiert. Entnahmen Mitarbeiter der Dresdner Uniklinik unrechtmäßig Schädelknochen von Leichen? Wegen des Anfangsverdachts einer Störung der Totenruhe ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen drei Mitarbeiter des Klinikums und des Instituts für Rechtsmedizin der TU Dresden. Wie die Ermittler erklärten, seien Räume des Klinikums und der Medizinischen Fakultät der TU Dresden durchsucht worden. Demnach geht es um die "unrechtmäßige Entnahme von menschlichen Felsenbeinen in 13 Fällen". Dabei handelt es sich um seitlich gelegene Schädelknochen. "Der im Raum stehende Tatbestand schockiert uns zutiefst", heißt es in einer Erklärung der Klinik . "Als Universitätsklinikum Dresden und Medizinische Fakultät treten wir für einen klaren ethischen und medizinrechtlichen Wertekanon ein." Einzelheiten nannte die Uniklinik nicht. Bei der Durchsuchung stellte die Staatsanwaltschaft eigenen Angaben zufolge umfangreich Beweismittel sicher, darunter Handys und Speichermedien. Die Ermittlungen, in die auch das Landeskriminalamt Sachsen eingebunden sei, würden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. "Selbstverständlich unterstützen wir die Behörden bei der Aufklärung des Sachverhalts nach Kräften und mit absoluter Transparenz. Wir werden alle notwendigen Maßnahmen schnellstmöglich einleiten. Ziel muss eine lückenlose Aufklärung sein", heißt es vom Uniklinikum. Störung der Totenruhe ist eine Straftat und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet. Auch der Versuch ist strafbar. Die Totenruhe wird beispielsweise gestört, wenn Totenasche unbefugt entnommen, zerstört oder beschädigt wird. Auch die Beschädigung von Gräbern oder ihre Entweihung zählen darunter.