Justizministerin Hubig lehnt Klarnamenpflicht im Internet ab

Datum27.12.2025 19:52

Quellewww.spiegel.de

TLDRJustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat die Einführung einer Klarnamenpflicht im Internet abgelehnt, um das Recht auf anonyme Meinungsäußerung zu schützen. Sie betonte, dass strafbare Äußerungen konsequent verfolgt werden sollten, ohne dafür eine Klarnamenpflicht einzuführen. In Bayern plädierten dagegen Digitalminister Fabian Mehring und Andreas Voßkuhle für eine solche Regelung zur Verbesserung der Diskurskultur online. Hubig argumentiert, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit müsse gewahrt bleiben, auch wenn kriminelle Inhalte verfolgt werden.

InhaltLaut Justizministerin Hubig soll im Netz weiterhin jeder das Recht haben, anonym zu posten. Strafbare Äußerungen sollten jedoch konsequenter verfolgt werden. Aus Bayern kam zuletzt ein gegenteiliger Vorstoß. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich gegen eine Klarnamenpflicht im Internet ausgesprochen. "Eine staatlich verordnete Klarnamenpflicht im Internet lehne ich ab. Wer eigene Meinungen oder Erfahrungen anonym oder unter Pseudonym äußern möchte, ist dafür keine Rechenschaft schuldig", sagte sie dem "Tagesspiegel". Zuvor hatten sich unter anderem Bayerns Digitalminister Fabian Mehring (Freie Wähler) und der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, in der Zeitung für eine solche Pflicht ausgesprochen. Dafür wären Änderungen auf Bundesebene nötig. Hubig ergänzte, das "berechtigte Interesse an dauerhafter Anonymität" ende jedoch dort, "wo Straftaten begangen werden". "Auch im digitalen Raum hat die Meinungsfreiheit Grenzen", sagte Hubig. Es sei deshalb wichtig, "dass kriminelle Äußerungen im Internet verfolgt werden und Täter zur Rechenschaft gezogen werden können." Dafür brauche es aber keine Klarnamenpflicht. Wenn die Identität von Straftätern im Nachhinein ermittelt werden könne, sei das ausreichend. Mehring hatte gesagt, das Recht auf freie Meinungsäußerung beinhalte keinen Anspruch auf Anonymität. "Man muss schon zu seinen Äußerungen stehen; analog wie digital." Was am Stammtisch kriminell sei, müsse auch im Netz sanktioniert werden können. Eine Klarnamenpflicht in den sozialen Medien könne seiner Ansicht nach die Diskurskultur im Netz zivilisieren. Wer wisse, dass sein Handeln nicht folgenlos bleibe, verhalte sich verantwortungsvoller. So ähnlich hatte auch Voßkuhle argumentiert und erklärt, dass er eine solche Pflicht für "nicht ganz einfach" halte, aber für "verfassungsrechtlich zulässig". Hubig sagte: "Bei der Auslegung des Strafrechts muss dem Grundrecht der Meinungsfreiheit Rechnung getragen werden." Das Grundgesetz schütze "gerade auch die kontroverse Meinung und die polemische Zuspitzung".