Datum27.12.2025 13:15
Quellewww.zeit.de
TLDRBundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) lehnt die Einführung einer Klarnamenpflicht im Internet ab und betont das Recht auf Anonymität bei Äußerungen. Sie fordert jedoch, dass strafbare Äußerungen verfolgt und Täter zur Rechenschaft gezogen werden sollten. Hubig sieht keine Notwendigkeit für eine Klarnamenpflicht, solange die Identität von Straftätern nachträglich ermittelt werden kann. Kritiker wie Bayerns Digitalminister Fabian Mehring und der frühere Bundesverfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle befürworten dagegen eine solche Regelung zur Verbesserung der Diskurskultur.
InhaltOnline soll nach Ansicht der Justizministerin weiterhin jeder das Recht haben, anonym zu posten. Wer sich strafbar äußere, müsse aber zur Rechenschaft gezogen werden. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich gegen eine Klarnamenpflicht im Internet ausgesprochen. "Wer eigene Meinungen oder Erfahrungen anonym oder unter Pseudonym äußern möchte, ist dafür keine Rechenschaft schuldig", sagte sie dem Tagesspiegel. Das "berechtigte Interesse an dauerhafter Anonymität" ende jedoch dort, "wo Straftaten begangen werden", sagte Hubig. Es sei deshalb wichtig, dass kriminelle Äußerungen im Internet verfolgt werden und Täter zur Rechenschaft gezogen werden könnten. Dafür brauche es aber keine Klarnamenpflicht. Wenn die Identität von Straftätern im Nachhinein ermittelt werden könne, sei das ausreichend. Hubig sagte, dass das Grundgesetz auch die kontroverse Meinung und die polemische Zuspitzung schütze. Zuvor hatten sich unter anderem Bayerns Digitalminister Fabian Mehring (Freie Wähler) und der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, für eine solche Pflicht ausgesprochen. Dafür wären Änderungen auf Bundesebene nötig. Mehring hatte gesagt, das Recht auf freie Meinungsäußerung beinhalte keinen Anspruch auf Anonymität. "Man muss schon zu seinen Äußerungen stehen; analog wie digital." Was am Stammtisch kriminell sei, müsse auch im Netz sanktioniert werden können. Eine Klarnamenpflicht in den sozialen Medien könne seiner Ansicht nach die Diskurskultur im Netz zivilisieren. Wer wisse, dass sein Handeln nicht folgenlos bleibe, verhalte sich verantwortungsvoller. So ähnlich hatte auch Voßkuhle argumentiert und erklärt, dass er eine solche Pflicht für "nicht ganz einfach" halte, aber für "verfassungsrechtlich zulässig". Auch die Justizminister von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, Benjamin Limbach (Grüne) und Kathrin Wahlmann (SPD), sprechen sich im Tagesspiegel gegen eine solche Klarnamenpflicht aus. Limbach sagte, dass eine solche Pflicht technisch leicht zu umgehen sei, aber "politisch brandgefährlich, weil sie Misstrauen sät und Meinungsfreiheit einschnürt".