Datenschutz: Bundesjustizministerin Hubig lehnt Klarnamenpflicht im Internet ab

Datum27.12.2025 13:03

Quellewww.zeit.de

TLDRBundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) lehnt die Einführung einer Klarnamenpflicht im Internet ab. Sie unterstützt das Recht auf Anonymität für Nutzer, betont jedoch, dass strafbare Äußerungen verfolgt werden müssen. Hubig sieht die Möglichkeit, Straftäter im Nachhinein zu identifizieren, als ausreichend an und argumentiert, dass es für die Rechenschaftspflicht keine Klarnamenpflicht bedarf. Befürworter einer solchen Pflicht, wie Bayerns Digitalminister und der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, fordern Änderungen auf Bundesebene.

InhaltOnline soll nach Ansicht der Justizministerin weiterhin jeder das Recht haben, anonym zu posten. Wer sich strafbar äußere, müsse aber zur Rechenschaft gezogen werden. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich gegen eine Klarnamenpflicht im Internet ausgesprochen. "Wer eigene Meinungen oder Erfahrungen anonym oder unter Pseudonym äußern möchte, ist dafür keine Rechenschaft schuldig", sagte sie dem Tagesspiegel. Das "berechtigte Interesse an dauerhafter Anonymität" ende jedoch dort, "wo Straftaten begangen werden", sagte Hubig. Es sei deshalb wichtig, dass kriminelle Äußerungen im Internet verfolgt werden und Täter zur Rechenschaft gezogen werden könnten. Dafür brauche es aber keine Klarnamenpflicht. Wenn die Identität von Straftätern im Nachhinein ermittelt werden könne, sei das ausreichend. Zuvor hatten sich unter anderem Bayerns Digitalminister Fabian Mehring (Freie Wähler) und der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, für eine solche Pflicht ausgesprochen. Dafür wären Änderungen auf Bundesebene nötig. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.