Datum27.12.2025 03:30
Quellewww.zeit.de
TLDRDGB-Chefin Susanne Wingertszahn warnt vor gezielter Behinderung der Betriebsratsarbeit in Rheinland-Pfalz durch externe Einflüsse und spezialisierte Anwaltskanzleien. Sie fordert die Einführung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften zum Schutz der Betriebsräte, um die Demokratie im Betrieb zu sichern. Angesichts der bevorstehenden Betriebsratswahlen zwischen März und Mai 2024 ist der politische Austausch mit Betriebsräten entscheidend. Der Anteil der Beschäftigten in Betrieben mit Betriebsrat liegt bei 41 Prozent, doch die Anzahl der Betriebe mit einem Betriebsrat ist auf 9,4 Prozent gesunken.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Betriebsräte“. Lesen Sie jetzt „DGB-Chefin: Gezielte Behinderung von Betriebsratsarbeit“. Der DGB warnt vor Einflussnahme und absichtlichen Störungen der Arbeit von Betriebsräten in Rheinland-Pfalz. "Immer öfter erleben Kolleginnen und Kollegen die gezielte Behinderung von Betriebsratsarbeit", sagte die Landesvorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Susanne Wingertszahn. "Darauf spezialisierte Anwaltskanzleien lassen sich in Mainz und anderswo im Land nieder", sagte sie der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. Mit Blick auf die Landtagswahlen im März fordert die DGB-Chefin die Einführung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften zum besseren Schutz von Betriebsräten: "Nur so können wir die Demokratie im Betrieb wirksam schützen." Es gebe eine Gefahr von außen, die wachse, sagte Wingertszahn. "Nicht erst seit gestern versuchen antidemokratische, spalterische und destruktive Akteure - meist kombiniert mit dem Gedankengut der extremen Rechten - in den Betrieben Fuß zu fassen." Die Betriebsratswahlen, die ab dem 1. März bis zum 31. Mai nächsten Jahres stattfinden, seien daher von besonderer Bedeutung. Es sei von enormer Bedeutung, dass die Politik engen Kontakt und Austausch mit Betriebsräten pflege. Bei Betriebsbesuchen sollten die Betriebsräte stets mit ins Boot geholt werden, forderte die Gewerkschafterin und berichtete, dass derzeit in Rheinland-Pfalz rund 41 Prozent der Beschäftigten in Betrieben mit einem Betriebsrat arbeiteten. Es gebe aber in lediglich 9,4 Prozent der Betriebe einen Betriebsrat. Die Tendenz sei fallend, das sei ein gefährlicher Trend. Betriebsräte haben Mitspracherecht bei Themen wie Arbeitszeit, Urlaub, Arbeitsschutz, Lohn, Homeoffice-Regeln. Das ist gesetzlich verankert. © dpa-infocom, dpa:251227-930-469459/1