Hass im Netz: Vertreter aus Politik und Justiz fordern Klarnamenpflicht im Internet

Datum26.12.2025 11:05

Quellewww.zeit.de

TLDRVertreter aus Politik und Justiz, darunter der bayerische Digitalminister Fabian Mehring und die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg, unterstützen den Vorschlag des ehemaligen Verfassungsrichters Andreas Voßkuhle zur Einführung einer Klarnamenpflicht im Internet. Diese Maßnahme soll die Diskurskultur verbessern und der wachsenden Enthemmung anonymisierter Äußerungen entgegenwirken. Voßkuhle betont, dass eine Klarnamenpflicht verfassungsrechtlich zulässig sei und helfen könne, Hass und Hetze zu reduzieren, während das Recht auf Kritik an der Regierung erhalten bleiben müsse.

InhaltRegierungsmitglieder aus Bayern und Berlin unterstützen einen Vorstoß des früheren Verfassungsrichters Andreas Voßkuhle. Er hatte eine Klarnamenpflicht im Netz gefordert. Nach der Forderung des Verfassungsrechtlers Andreas Voßkuhle zur Einführung einer Klarnamenpflicht im Internet erhält er Unterstützung von Landespolitikerinnen. Eine solche Pflicht könne die Diskurskultur im Netz zivilisieren, sagte der bayerische Digitalminister Fabian Mehring (Freie Wähler) dem Tagesspiegel. Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) sprach sich in der Zeitung für eine "ergebnisoffene, aber zielgerichtete Debatte" über eine Klarnamenpflicht aus.  Mehring argumentierte, das Recht auf freie Meinungsäußerung beinhalte keinen Anspruch auf Anonymität. "Man muss schon zu seinen Äußerungen stehen, analog wie digital." Was am Stammtisch kriminell sei, müsse auch im Internet sanktioniert werden können. "Wer weiß, dass sein Handeln nicht folgenlos bleibt, verhält sich verantwortungsvoller", sagte der Politiker. Die Berliner Justizsenatorin sagte dem Blatt, "die zunehmende Enthemmung anonymisierter Meinungsäußerungen im Internet" bereite ihr große Sorge. Beleidigungen und Drohungen seien kein Randphänomen mehr, sondern "prägen in Teilen den digitalen Diskurs". Der Staat müsse seiner Schutzfunktion besser nachkommen können, forderte Badenberg. Zugleich nahm sie auch die Plattformen in die Pflicht. Zuvor hatte der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Voßkuhle im Tagesspiegel gefordert, eine Klarnamenpflicht einzuführen, um Hass und Hetze im Netz vorzubeugen. Dies sei zwar nicht ganz einfach, aber "verfassungsrechtlich zulässig".  So könnten öffentliche Diskussionen im Netz entgiftet werden, sagte Voßkuhle. Die "Verrohung im Netz" halte die Gesellschaft auf Dauer nicht aus. Es müsse jedoch weiter möglich bleiben, die Regierung zu kritisieren.