Datum26.12.2025 05:00
Quellewww.zeit.de
TLDRIm Fall der rechtswidrigen Hausdurchsuchung bei einer jungen SPD-Politikerin in Menden wegen Schmierereien gegen Friedrich Merz wurde kein Disziplinarverfahren gegen einen Kriminalhauptkommissar eingeleitet. Laut dem Innenministerium konnte kein Verdacht auf ein Dienstvergehen festgestellt werden. Der Polizist war privat als Schützenvorstand vor Ort und hatte lediglich den Ermittlungsbehörden zugearbeitet. Das ursprüngliche Aufsehen um den Fall bleibt, da die Ermittlungen gegen die Politikerin und ihren Bekannten weiterhin andauern.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Rechtswidrige Durchsuchung“. Lesen Sie jetzt „Kein Disziplinarverfahren gegen Polizisten im Fall Menden“. Im Fall der rechtswidrigen Hausdurchsuchung bei einer jungen SPD-Politikerin im Sauerland wegen Anti-Merz-Schmierereien gibt es kein Disziplinarverfahren gegen einen Kriminalhauptkommissar. Das geht aus einem aktuellen Papier des Innenministeriums an den Landtag hervor. Nachdem Ende Januar vor einem Auftritt des damaligen CDU-Kanzlerkandidaten Friedrich Merz in Menden Schmierereien rund um die Schützenhalle gefunden worden waren, war der Hauptkommissar privat als Schützenvorstand selbst vor Ort. Laut früheren Angaben von Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte der Mann einen Ermittlungsbericht angefertigt, in dem er auf mögliche Zeugen hinwies, und eine Anzeige entgegengenommen. Das frühere Landtagsmitglied sitzt auch noch für die CDU im Stadtrat von Menden, Reul hatte den Polizisten in einer Innenausschuss-Sitzung als "glasklar befangen" bezeichnet. Der Minister hatte damals aber auch auf die laufende Prüfung des Sachverhalts hingewiesen. Die ist inzwischen beendet. Das Ergebnis: "Es wurden keine dienst- bzw. disziplinarrechtlichen Maßnahmen gegen den Beamten eingeleitet, da im Rahmen der Verwaltungsermittlungen der Verdacht eines Dienstvergehens nicht erhärtet werden konnte", so Reul in seiner jetzt veröffentlichten Antwort auf eine Anfrage der SPD im Landtag. Der Beamte habe den "ermittelnden Stellen lediglich zugearbeitet", betonte Reul: "Da er sich zwar in den Dienst versetzen und Erstmaßnahmen treffen durfte, aber nicht in die offiziellen Ermittlungen einbezogen war, liegt zumindest keine, die gebotene politische Unparteilichkeit im dienstrechtlichen Sinne tangierende Befangenheit vor." Der Fall in Menden hatte ursprünglich für Aufsehen gesorgt, weil es danach eine Durchsuchung bei der besagten Nachwuchs-Politikerin (damals 17) gegeben hatte, die ein Gericht im Nachhinein aber als rechtswidrig einstufte. Die Ermittlungen gegen die junge Frau und einen Bekannten dauern allerdings an. Man werte aktuell noch Beweismittel aus, so eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Arnsberg zur dpa. © dpa-infocom, dpa:251226-930-466844/1