Datum26.12.2025 04:30
Quellewww.zeit.de
TLDRIm Jahr 2026 wird im europäischen Online-Handel die "agentische" KI eingeführt, die eigenständig Einkaufsaufträge und Urlaubsbuchungen erledigen kann. Die ersten Pilotprojekte sind für das kommende Jahr geplant. Diese KI unterscheidet sich von herkömmlicher generativer KI, da sie nicht nur Informationen bereitstellt, sondern auch Bestellungen aufgeben und Zahlungen veranlassen kann. Verbraucher behalten die Kontrolle, indem sie ihre Zahlungsdaten hinterlegen und Transaktionen genehmigen müssen. Wichtige Akteure sind KI-Anbieter, US-Technologiefirmen und Zahlungsdienstleister.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Die "agentische" KI kommt“. Lesen Sie jetzt „Urlaubsbuchung per KI? Einkaufsagenten starten im Handel“. Auf Europas Verbraucherinnen und Verbraucher kommt im Online-Handel 2026 eine größere Neuerung zu: Die Einführung von KI-Agenten, die weitgehend selbstständig Einkaufsaufträge, Urlaubsbuchungen und dergleichen erledigen können. "Wir werden nächstes Jahr den ersten Piloten sehen", sagt Pascal Beij, Chief Commercial Officer beim Zahlungsdienstleiter Unzer. Vorbereitungen treffen unter anderem KI-Anbieter, große US-Technologiekonzerne, Kreditkartenunternehmen, aber auch Reise- und sonstige Online-Portale. "Das wird auf jeden Fall kommen." In der Tech-Branche wird die Weiterentwicklung "agentische KI" genannt. Doch worin unterscheidet sich diese von der bisher üblichen generativen KI? Derzeit beantworten ChatGPT und andere KI-Modelle Fragen und erzeugen auf Anweisung ihrer Nutzer Text, Bild und Ton. Im Online-Einkauf sind die Funktionen bislang weitgehend auf die Beantwortung von Fragen und Hilfe bei der Produktsuche beschränkt. KI-Einkaufsagenten hingegen werden auch bestellen und bezahlen können, einschließlich zeitraubender Aufgaben. Ein Beispiel: die Planung eines Familienurlaubs mit Buchung von Flügen, Hotels und Zugfahrkarten. Das letzte Wort behalten jedoch die Verbraucher: "Der Endkunde kann dann seine Zahlungsdaten bei dem KI-Agenten hinterlegen, ähnlich wie bei der Einrichtung eines Wallets auf dem Smartphone", sagt Tobias Czekalla, Deutschlandchef des US-Kreditkarten- und Zahlungstechnologiekonzerns Visa. "Wenn es an die Ausführung einer Transaktion geht, muss der Kunde diese freigeben." © dpa-infocom, dpa:251226-930-466806/1