Datum25.12.2025 04:00
Quellewww.zeit.de
TLDRDie nordrhein-westfälische Justiz muss 2025 voraussichtlich fast 1,6 Millionen Euro für Entschädigungen zahlen, vor allem für zu Unrecht erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen. Bis Ende Oktober 2024 wurden bereits rund 1,3 Millionen Euro ausgegeben. Entschädigungen betreffen üblicherweise unschuldig Inhaftierte oder nicht gerechtfertigte Maßnahmen wie Durchsuchungen und Beschlagnahmungen. Der Betrag umfasst Fälle von Freisprüchen, Einstellung von Verfahren sowie Fehlurteilen. Für unschuldig Inhaftierte besteht ein Anspruch auf 75 Euro pro Hafttag.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Justiz“. Lesen Sie jetzt „NRW zahlt 2025 fast 1,6 Millionen für Entschädigungen“. Die nordrhein-westfälische Justiz muss in diesem Jahr voraussichtlich fast 1,6 Millionen Euro für Entschädigungen berappen. Bis Ende Oktober seien bereits fast 1,3 Millionen Euro gezahlt worden, teilte das NRW-Justizministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. 2024 musste die Justiz rund 1,9 Millionen Euro für Entschädigungen Unschuldiger zahlen. Entschädigungen werden für zu Unrecht erlittene Strafverfolgungsmaßnahmen gezahlt, etwa für unschuldig inhaftierte Menschen oder für Schäden bei Durchsuchungen, die sich im Nachhinein als nicht gerechtfertigt erweisen. Dazu zählen auch Maßnahmen wie etwa Beschlagnahmungen, die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein vorläufiges Berufsverbot, wenn sich die Gründe später als nicht stichhaltig erweisen. Entschädigungen werden nicht nur bei Fehlurteilen gezahlt, die aufgehoben oder abgemildert werden, sondern auch bei Freisprüchen, Einstellungen oder der Ablehnung der Eröffnung eines Hauptverfahrens. Wer unschuldig in Haft war, hat Anspruch auf 75 Euro Entschädigung pro Hafttag. © dpa-infocom, dpa:251225-930-465145/1