Datum24.12.2025 15:46
Quellewww.spiegel.de
TLDRKnaus Tabbert akzeptiert eine Geldbuße von rund 6,4 Millionen Euro wegen fehlerhafter Gewichtsangaben bei Wohnmobilen bis 3,5 Tonnen. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart deruten darauf hin, dass das Unternehmen Leergewichte manipulierte, um die Fahrzeuge als leicher zu verkaufen. Dies könnte für Fahrer problematisch werden, da sie bei Überschreitung des Gewichts Bußgelder riskieren. Knaus Tabbert hatte bereits kooperiert und rechnet nicht mit wesentlichen Auswirkungen auf die Finanzen. Die Zahlung erfolgt im ersten Quartal 2026.
InhaltEs ging um die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts von Wohnmobilen bis 3,5 Tonnen: Der Hersteller Knaus Tabbert hat eine Geldbuße von rund 6,4 Millionen Euro akzeptiert. Der Wohnwagen- und Wohnmobilhersteller Knaus Tabbert wird eine von der Staatsanwaltschaft Stuttgart verhängte Geldbuße von rund 6,4 Millionen Euro zahlen. Vorausgegangen waren Ermittlungen zu fehlerhaften Gewichtsangaben bei Campingfahrzeugen, wie das Unternehmen in einer Börsenpflichtmeldung am Dienstag mitteilte. Knaus Tabbert akzeptiert demnach die Geldbuße, die somit rechtskräftig ist. Hintergrund ist die Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts bei bestimmten Fahrzeugen der Gewichtsklasse bis 3,5 Tonnen. Bis zu dieser Grenze dürfen Wohnmobile mit einem Führerschein der Klasse B gefahren werden – auch von Personen, die die Prüfung nach 1999 gemacht haben. Für schwerere Fahrzeuge hingegen ist ein Lkw-Führerschein notwendig. Zugleich werden Wohnmobile zunehmend schwerer, wie der Caravaning-Industrie-Verband laut einem Bericht des BR bestätigte. Das liege zum einen an gestiegenen Komfortbedürfnissen (z. B. Klimaanlagen), zum anderen an schwereren Assistenzsystemen aufgrund gesetzlicher Vorschriften. Um die Fahrzeuge dennoch als 3,5-Tonner zu verkaufen, soll Knaus Tabbert sie beim Wiegen als leichter angegeben haben, als sie eigentlich waren. Das kann auch für Nutzer problematisch werden, denn wer mit zu viel Gewicht erwischt wird, dem drohen Bußgelder. Bereits im Dezember 2024 hatte Knaus Tabbert die Ermittlungen eingeräumt und den Behörden Kooperation zugesichert. Dies sei von der Staatsanwaltschaft bei der Bemessung der Geldbuße zugunsten der Gesellschaft berücksichtigt worden, hieß es nun . Das Unternehmen habe mit Blick auf das Bußgeld bereits eine Rückstellung gebildet und erwartet nach eigenen Angaben insofern keine wesentlichen zusätzlichen Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung im Geschäftsjahr 2025. Die Geldzahlung soll im ersten Quartal 2026 erfolgen.