Datum23.12.2025 21:56
Quellewww.spiegel.de
TLDRFranz Burda wurde im Vergewaltigungsprozess in Baden-Baden freigesprochen. Er wurde beschuldigt, eine 23 Jahre jüngere Frau vergewaltigt zu haben, bestreitet die Vorwürfe jedoch. Das Gericht bezweifelte die Glaubhaftigkeit der Zeugin und argumentierte, die Aussagen der beiden Parteien widersprächen sich ohne weitere Beweise. Die Frau, eine 43-jährige alleinerziehende Mutter und ehemalige Banker, hatte Burda um Unterstützung kontaktiert, auch aufgrund ihrer gemeinsamen Vergangenheit. Der Prozess war prominent, da Burda aus einer einflussreichen Verlegerfamilie stammt.
InhaltEr ist ein millionenschwerer Sohn einer Verlegerfamilie, sie eine Bankerin und ehemaliges Escort: In Baden-Baden ist der Vergewaltigungsprozess gegen Franz Burda mit einem Freispruch geendet. Es stand Aussage gegen Aussage. Am Amtsgericht in Baden-Baden ist ein viel beachteter Prozess mit einem Freispruch zuende gegangen: Der millionenschwere Verlegerspross Franz Burda wurde beschuldigt, eine 23 Jahre jüngere Frau vergewaltigt zu haben. Er bestritt sämtliche Vorwürfe. Das Gericht entschied letztlich zu seinen Gunsten, das berichten verschiedene Medien übereinstimmend. Es habe zu viele Zweifel an der "Glaubhaftigkeit" der Zeugin gegeben, die Burda unter anderem vorwarf, sie gewürgt, ihr gedroht, ihr seinen erigierten Penis in den Mund gesteckt zu haben, soll es in der Urteilsbegründung geheißen haben. Die Verteidigung hatte bereits im Vorfeld von einer "Aussage gegen Aussage"-Konstellation gesprochen , die es insbesondere bei Vergewaltigung nicht selten gibt: Die Aussagen von Opfer und Täter widersprechen sich, es gibt keine weiteren Beweise oder Zeugen. Gerichte können so nur aufgrund der Glaubhaftigkeit der Aussagen und der Glaubwürdigkeit der Personen entscheiden. Der nun Baden-Baden beendete nicht-öffentliche Prozess war ein Fall von einiger Prominenz. Denn der Beschuldigte ist im Südwesten Deutschlands eine bekannte Persönlichkeit, millionenschwer und einflussreich. Er trägt den gleichen Namen wie sein Urgroßvater, der seit 1903 eine Druckerei betrieb, aus der einer der größten deutschen Verlage entstand: der Burda-Verlag ("Bunte", "Superillu"). Ein Onkel des Angeklagten ist der Verleger Hubert Burda.Die Frau dagegen, die Burda beschuldigte, ist unbekannt und weniger vermögend. Sie ist 43 Jahre alt, alleinerziehende Mutter eines sieben Jahre alten Sohnes, der an einer schweren Erkrankung leidet. Den Protokollen zufolge arbeitete sie nach einem BWL-Studium als Investmentbankerin, zuletzt bei der Credit Suisse. Sie lebte und arbeitete in Zürich, Dubai, London und den USA, kehrte aber immer wieder zurück nach Baden-Baden, wo ihre Mutter bis heute wohnt. Aufgrund eines Burn-outs habe sie nach einer Pause ihre Rückkehr ins Berufsleben geplant und deshalb im Sommer 2023 Franz Burda kontaktiert, von dem sie sich Unterstützung erhofft habe. Sowohl die "Welt" als auch die "FAZ" berichten, dass der Millionär und die Frau sich kannten. Vor rund 15 Jahren soll sie als Escort-Dame gearbeitet und mehrfach mit Burda Sex gegen Bezahlung gehabt haben. Am Tag des Treffens im Jahr 2023 hätten sie sich zunächst bei ein, zwei Gläsern Sekt unterhalten, über Geschäftliches, Privates. Sie hätten dabei nebeneinander auf dem Sofa gesessen. Nach etwa einer halben Stunde habe sich Franz Burda zu ihr gebeugt und sie unter anderem oral vergewaltigt, schildert die 43-Jährige. Die Strafverteidigerin des Angeklagten hatte die Vorwürfe während des Prozesses bestritten. Es habe sich nicht um eine Vergewaltigung gehandelt, die sexuelle Begegnung sei einvernehmlich gewesen. Polizisten, die während des Prozesses aussagten, hatten die Glaubwürdigkeit der 43-Jährigen unterstrichen. Sie habe sehr emotional gewirkt, "ich fand keine Anhaltspunkte dafür, dass sie nicht die Wahrheit sagt", zitierte etwa die "Süddeutsche Zeitung" eine Polizistin im Prozess, die die erste Vernehmung der Frau vornahm. Mehr über den Prozess gegen Franz Burda lesen Sie hier.