Tagebau Nochten: OVG erlaubt Enteignung: Kohleabbau in Nochten geht weiter

Datum23.12.2025 16:44

Quellewww.zeit.de

TLDRDas Sächsische Oberverwaltungsgericht hat die Enteignung eines privaten Waldstücks für den Braunkohletagebau Nochten genehmigt, dessen Fortführung somit gesichert ist. Trotz der Pacht an eine Umweltgruppe und der Klage der Eigentümerin wies das Gericht ihre Bedenken bezüglich des Klimaschutzes zurück. Der Kohleabbau ist im Einklang mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz und der Weiterbetrieb der Kraftwerke Boxberg und Schwarze Pumpe bis 2038 notwendig, um die Stromversorgung sicherzustellen.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Tagebau Nochten“. Lesen Sie jetzt „OVG erlaubt Enteignung: Kohleabbau in Nochten geht weiter“. Der Braunkohletagebau Nochten in Ostsachsen kann uneingeschränkt fortgeführt werden. Die Enteignung eines privaten Waldstückes für den Braunkohletagebau darf damit erfolgen. "Der Beschluss ist unanfechtbar", teilte das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) mit. Bei dem Rechtsstreit geht es um ein privates Waldgrundstück bei Rohne, einem Ortsteil von Schleife (Landkreis Görlitz). Es ist seit 2019 an eine Umweltgruppe verpachtet, die dort eigenen Angaben zufolge Kultur- und Bildungsmaßnahmen organisiert. Der Energiekonzern Leag plant, das Gebiet für die Erweiterung des Tagebaus Nochten abzubaggern. Da die Eigentümerin das Grundstück nicht verkaufen will, beantragte der Energiekonzern eine Grundabtretung zum 1. Januar 2026. Dabei handelt es sich um eine Form der Enteignung im Bergrecht. Das sächsische Oberbergamt gab dem Antrag statt. Dagegen war die Eigentümerin gerichtlich vorgegangen. Der Beschluss des OVG war bereits am 10. Dezember ergangen, nun hat das Gericht die Gründe dargelegt. Demnach sei der Antrag der Nachbarin abgelehnt worden, weil ihr Hauptargument, dass der Tagebau weder mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz noch dem verfassungsrechtlichen Gebot des Klimaschutzes vereinbar sei, nicht überzeugt habe. So sei der Fahrplan zum Kohleausstieg für jeden Braunkohletagebau und jedes einzelne Kraftwerk geregelt. Danach seien die Kraftwerke Boxberg und Schwarze Pumpe erst Ende 2038 außer Betrieb zu nehmen. "Diese gesetzliche Regelung hält der Senat unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für verfassungsgemäß", teilte das OVG mit. Im Übrigen überwiege das öffentliche Interesse an der uneingeschränkten Aufrechterhaltung der Stromversorgung durch die beiden Kraftwerke, für die es keine ausreichende Kohleersatzversorgung gebe, die von der Antragstellerin geltend gemachten Interessen. Der Braunkohletagebau Nochten wird seit 1968 betrieben und die gewonnene Braunkohle in den Kraftwerken Boxberg und Schwarze Pumpe verstromt. © dpa-infocom, dpa:251223-930-462616/1