Datum23.12.2025 15:04
Quellewww.zeit.de
TLDRDie rheinland-pfälzische CDU-Landtagsfraktion klagt vor dem Verfassungsgerichtshof wegen unzureichender Antworten der Landesregierung auf parlamentarische Anfragen. Stellvertretender Fraktionsvorsitzender Helmut Martin betont, dass öffentliche und angemessene Antworten notwendig für eine effektive Kontrolle sind. Besonders kritisiert wird die teilweise nicht öffentliche Beantwortung einer großen Anfrage zur Einstellungs- und Beförderungspraxis in der Staatskanzlei. Die CDU strebt eine Klärung der rechtlichen Antwortpflichten an.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Rechte der Opposition“. Lesen Sie jetzt „CDU klagt wegen Antwortpflichten der Landesregierung“. Die rheinland-pfälzische CDU-Landtagsfraktion zieht wegen der Auskunftspflichten der Landesregierung vor den Verfassungsgerichtshof. "Das ist notwendig, weil die Landesregierung immer wieder parlamentarische Anfragen aus unserer Sicht unzureichend beantwortet", sagte der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion und Justiziar Helmut Martin. "Nur wenn Fragen angemessen und öffentlich beantwortet werden, ist Kontrolle wirksam." Zuvor hatte der SWR über die Klage berichtet. In der Landesverfassung ist festgelegt, dass die Regierung auf parlamentarische Anfragen der Landtagsopposition antworten muss. Dazu gehören beispielsweise sogenannte kleine oder große Anfragen, die innerhalb einer bestimmten Frist beantwortet werden sollten. In Rheinland-Pfalz regiert eine Koalition aus SPD, Grünen und FDP. Die CDU-Fraktion ist nicht zufrieden damit, dass die Landesregierung insbesondere eine große Anfrage im Jahr 2021 zu Einstellungs- und Beförderungspraxis in der Staatskanzlei und in den Ministerien teils nur in nicht öffentlicher Sitzung des Landtags-Innenausschusses beantwortet hatte – unter anderem mit Verweis auf Datenschutz. "Bei einer solchen Vorgehensweise laufen Fragen und Antworten quasi ins Leere und die Wählerinnen und Wähler erfahren nichts von etwaigen Missständen", sagte der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Martin. Dieser Fall ist nun Gegenstand der Klage vor dem Staatsgerichtshof. Es gebe bei der Beantwortung parlamentarischer Anfragen aber immer wieder Probleme, erklärte die CDU-Fraktion. Daher werde eine grundsätzliche Klärung der Antwortpflichten angestrebt. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz ist das höchste Gericht des Bundeslandes für verfassungsrechtliche Fragen. Er war zunächst nicht erreichbar für eine Bestätigung, dass die Klage eingegangen ist. © dpa-infocom, dpa:251223-930-461927/1