Datum23.12.2025 12:37
Quellewww.zeit.de
TLDRDer neue Krankenhausplan in Nordrhein-Westfalen, der ab dem 1. April 2025 gilt, wird größtenteils von den Gerichten bestätigt. Von 72 Eilverfahren entschieden die Verwaltungsgerichte 45 zugunsten des Landes. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann beschreibt den Plan als die größte gesundheitspolitische Reform seit Jahrzehnten, die auf tatsächlichem Bedarf und Qualitätsstandards basiert. Über 300 Krankenhäuser erhielten Bescheide über zukünftige Leistungen, wobei Doppelstrukturen abgebaut werden sollen. Aktuell sind 94 Hauptverfahren und 72 Eilverfahren anhängig.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Patientenversorgung“. Lesen Sie jetzt „NRW-Krankenhausplan setzt sich vor Gericht weitgehend durch“. Gegen die seit dem 1. April 2025 geltende neue Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen gehen zwar einige Kliniken juristisch vor, das Land setzt sich aber größtenteils vor den Gerichten durch. Nach Zahlen des zuständigen Gesundheitsministeriums wurden bislang von 72 Eilverfahren an den NRW-Verwaltungsgerichten 45 zugunsten des Landes entschieden. Zuvor hatte die "Rheinische Post" über die generelle Tendenz berichtet. Und auch in der nächsten Instanz am Oberverwaltungsgericht ist die Tendenz pro Land. Mit Datum vom 22. Dezember hat das OVG zuletzt eine Beschwerde der Städtischen Kliniken Mönchengladbach gegen den Krankenhausplan zurückgewiesen, wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur sagte. "Mit dem neuen Krankenhausplan hat Nordrhein-Westfalen die Krankenhauslandschaft neu gestaltet und endlich auf eine solide und zukunftsfähige Basis gestellt. Als erstes Bundesland setzen wir nicht auf Betten, sondern planen auf Basis des tatsächlichen Bedarfs, klarer Qualitätsstandards und eindeutiger Erreichbarkeitsvorgaben", sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. Für die allermeisten Krankenhäuser bedeute dies eine deutliche Veränderung. "Wir sprechen hier von der größten gesundheitspolitischen Reform seit Jahrzehnten. Dass es daher zu Überprüfungen durch die Verwaltungsgerichte kommt, war allen Beteiligten zu jeder Zeit klar", sagte Laumann. Der Minister verweist auf das Verhältnis der Zahl der Planungsentscheidungen und der tatsächlich eingereichten Klagen sowie der Entscheidungen der Gerichte pro Land. Stand Dezember 2025 sind bei den Verwaltungsgerichten nach Angaben des Gesundheitsministeriums 94 Hauptsacheverfahren und 72 Eilverfahren anhängig. Nur 17 dieser Eilverfahren wurden von den Krankenhäusern gewonnen. Bei der neuen Krankenhausplanung des Landes wurden 6.200 Entscheidungen im Einzelfall getroffen. In der nächsten Instanz vor dem OVG in Münster sind insgesamt 40 Beschwerden gegen diese Eilentscheidungen der Verwaltungsgerichte eingelegt worden. 6 der 40 kamen vom Land. 14 Beschwerden wurden bislang durch die obersten Verwaltungsrichter pro Land entschieden. Eine 15. Entscheidung folgte am 22. Dezember. Bei den Eilverfahren ist dann kein weiterer Rechtsweg möglich. Hauptverfahren sind bislang noch nicht am OVG in Münster anhängig. Zuletzt hatte das Verwaltungsgericht in Aachen einen Termin im November angesetzt, dann aber nach Angaben einer Sprecherin wieder abgesagt. Wo Kliniken im Eilverfahren recht bekommen haben, dürfen sie ihre Leistungen bis zur endgültigen Entscheidung über ihre Klage vorläufig weiter anbieten. In Fällen, in denen Krankenhäuser in vorläufigen Rechtsschutzverfahren erfolglos gewesen seien, habe der Beschluss laut Krankenhausgestaltungsgesetz hingegen keine aufschiebende Wirkung, erläuterte das Gesundheitsministerium. Benachbarte Kliniken dürfen nicht mehr genau das Gleiche anbieten. Mehr als 300 Krankenhäuser an über 527 Standorten in NRW haben im Dezember Bescheide erhalten, welche Leistungen sie künftig noch in ihrem Portfolio bereithalten dürfen und welche nicht. Vor allem für gut planbare Eingriffe sollen Doppel- und Mehrfachvorhaltungen in räumlicher Nähe abgebaut werden. © dpa-infocom, dpa:251223-930-461142/1