Datum18.10.2025 11:09
Quellewww.zeit.de
TLDRNach einem Brand in einer Jugendwohnanlage im Erzgebirgskreis ist das Gebäude unbewohnbar, und die dort untergebrachten Kinder mussten in andere Einrichtungen des Trägers Arche verlegt werden. Die Kinder sind geschockt, aber wohlauf. Der Brand verursachte neben Feuerschäden auch große Wasserschäden durch die Löscharbeiten. Eine Person war zum Zeitpunkt des Brandes nicht im Zimmer, während andere Bewohner und ein Betreuer sicher fliehen konnten. Die Ermittlungen zur Brandursache und Schadenshöhe sind im Gange.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Feuer in der Nacht“. Lesen Sie jetzt „Kinderwohnheim im Erzgebirge nach Brand unbewohnbar“. Nach einem Brand in einer Jugendwohnanlage im Erzgebirgskreis ist das betreffende Gebäude unbewohnbar. Die in dem Gebäude in Aue-Bad Schlema untergebrachten, schutzbedürftigen Kinder mussten noch am Freitagabend in andere Häuser des Betreiberunternehmens verlegt werden. Das sagte Damaris Günther-Schmidt, Regionalleiterin des verantwortlichen Trägers Arche, der Deutschen Presse-Agentur. "Die Kinder sind geschockt. Aber es geht ihnen den Umständen entsprechend gut", so Günther-Schmidt. Das Gebäude habe aufgrund der Löscharbeiten im ersten Stock neben den Brand- auch erhebliche Wasserschäden erlitten. Am Freitagabend waren die Rettungskräfte von Feuerwehr und Polizei alarmiert worden, weil ein Zimmer in der Jugendwohngruppe in Brand geraten war. Der Bewohner des Zimmers war laut Polizei zu diesem Zeitpunkt nicht vor Ort. Drei weitere Bewohner und ein Betreuer konnten sich demnach in Sicherheit bringen und blieben unverletzt. Die Schadenshöhe und Brandursache sind derzeit unklar. Die Polizei nimmt am Samstag die Ermittlungen zur Brandursache auf. Die Wohngruppe verfügt nach Angaben von Regionalleiterin Günther-Schmidt über insgesamt vier Plätze für schutzbedürftige Kinder im Alter von sechs bis 18 Jahren. Die Kinder sind dort dauerhaft untergebracht und werden von Erziehern und Sozialpädagogen betreut. Die Aufnahme der Kinder erfolge über die Jugendämter im Rahmen einer Hilfeplanung. © dpa-infocom, dpa:251018-930-177505/1