Justiz: Eine Freilassung wegen überlanger Verfahrensdauer in NRW

Datum23.12.2025 10:31

Quellewww.zeit.de

TLDRIm Jahr 2025 wurde ein Verdächtiger in NRW aus der Untersuchungshaft entlassen, da die Ermittler zu langsam arbeiteten, was gegen die vom Bundesverfassungsgericht festgelegte Frist von sechs Monaten verstößt. Dies war der einzige Fall in diesem Jahr; 2024 gab es vier ähnliche Entlassungen. Die alternde Justiz hat in der Vergangenheit bereits schwerere Vergehen zu Folge gehabt, wobei Fälle wie die Freilassung verurteilter Drogendealer aufgrund formeller Fehler nicht erfasst werden.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Justiz“. Lesen Sie jetzt „Eine Freilassung wegen überlanger Verfahrensdauer in NRW“. Wegen zu langsamer Arbeit der Ermittler ist im ablaufenden Jahr 2025 ein Verdächtiger aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das hat das NRW-Justizministerium auf dpa-Anfrage mitgeteilt. Bis 18. November sei dies der einzige Fall geblieben. Dabei ging es um schweren Bandendiebstahl. Im Jahr 2024 mussten noch vier Verdächtige, ein mutmaßlicher Betrüger und drei mutmaßliche Diebe, auf freien Fuß gesetzt werden. Die Untersuchungshaft soll nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sechs Monate nicht übersteigen. Können die Ermittler bei dem dann fälligen Haftprüfungstermin keine triftigen Gründe dafür vorlegen, dass es nicht möglich war, innerhalb eines halben Jahres Anklage zu erheben, werden die Beschuldigten auf freien Fuß gesetzt. Die Zahl der wegen überlanger Verfahrensdauer Freigelassenen war in früheren Zeiten schon deutlich höher. In der Vergangenheit mussten schon mutmaßliche Mörder deswegen freigelassen werden. Die Justizpanne in Wuppertal, die im Sommer für Aufsehen sorgte, ist in der Statistik allerdings nicht enthalten. Damals waren zwei zu langjährigen Haftstrafen als Drogendealer verurteilte Männer freigelassen worden. Nach ihrer Verurteilung war zwar das schriftliche Urteil fristgerecht verfasst worden, nicht aber das zugehörige Sitzungsprotokoll. Um die Revision beim Bundesgerichtshof begründen zu können, sind die Verteidiger auf das schriftliche Urteil und das Protokoll der Hauptverhandlung angewiesen. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hatte die Freilassung beider Männer angeordnet. In die Statistik ging der Fall aber nicht ein, weil diese laut NRW-Justizministerium nur Fälle enthält, in denen die Verfahrensverzögerung im Sinne der Paragrafen 121 und 122 der Strafprozessordnung "bis zum Urteil" eingetreten ist. © dpa-infocom, dpa:251223-930-459460/2