Datum23.12.2025 05:00
Quellewww.zeit.de
TLDRDer Rettungsschirm für Kliniken in Thüringen hat laut Gesundheitsministerin Katharina Schenk (SPD) das Schließen mehrerer bedrohter Häuser verhindert. Aktuell nutzen weniger als zehn Einrichtungen das Kreditprogramm, das nur an Betriebe mit tragfähigem Geschäftsmodell vergeben wird. Die Maßnahme ist Teil der Reaktion auf die chronische Unterfinanzierung des Gesundheitssektors. Die Bundesregierung unterstützt zusätzlich mit vier Milliarden Euro Soforthilfen zur Überbrückung bis zur Krankenhausreform. Ziel bleibt der Erhalt der medizinischen Versorgung in Thüringen.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Krankenhäuser“. Lesen Sie jetzt „Ministerin: Rettungsschirm hat Kliniksterben verhindert“. Der im Sommer in Thüringen gestartete Rettungsschirm für Kliniken hat nach Ansicht von Gesundheitsministerin Katharina Schenk (SPD) in mehreren Fällen die Schließung bedrohter Häuser abgewendet. Das Kreditprogramm werde derzeit von einer einstelligen Anzahl an Häusern genutzt, so die Ministerin. "Wir reden da nicht über mehr als zehn, aber es gibt halt welche, die das dringend brauchen", so die SPD-Politikerin. Sie fühle sich deshalb bestätigt in der Annahme, dass das Soforthilfeprogramm nötig war. Antragsberechtigt für das Darlehensprogramm der Thüringer Aufbaubank sind sowohl kommunale als auch privatwirtschaftliche Klinikbetreiber. Voraussetzung ist ein "tragfähiges Geschäftsmodell", hatte BSW-Finanzministerin Katja Wolf bei der Vorstellung des Programms erklärt. Bewilligt werde nur der nötige Mindestbedarf zur Überbrückung eines Engpasses. Maximal seien das zehn Millionen Euro über eine Kreditlaufzeit von bis zu 15 Jahren. Hintergrund ist die von Kliniken beklagte chronische Unterfinanzierung, etwa wegen nicht ausreichend finanzierter Kostensteigerungen. Auch die Bundesregierung hatte deshalb vier Milliarden Euro Soforthilfen mit dem Haushalt 2025 auf den Weg gebracht. Mit den Geldern sollen die Kliniken die Zeit bis zur Umsetzung der Krankenhausreform des Bundes überbrücken. Ziel müsse der Erhalt von Standorten der medizinischen Versorgung in Thüringen bleiben, so Gesundheitsministerin Schenk. Wie im Reformprozess vorgesehen, könne das aber nicht bedeuten, dass auch weiterhin überall spezialisierte Leistungen wie etwa Hüftoperationen angeboten werden. Die Einführung des Bürgschaftsprogramms für Kliniken in Not hatte bereits die rot-rot-grüne Vorgängerregierung geplant. Sie hatte sich aber immer wieder verzögert. © dpa-infocom, dpa:251223-930-459697/1