Cyberkriminalität: Richterbund begrüßt längere Speicherung von IP-Adressen

Datum22.12.2025 16:24

Quellewww.zeit.de

TLDRDie Justizministerin plant, IP-Adressen zur Strafverfolgung drei Monate lang zu speichern, um Straftaten wie Online-Betrug und sexuellen Missbrauch aufzuklären. Der Deutsche Richterbund unterstützt diese Maßnahme als Teil einer Sicherheitswende, während der Deutsche Anwaltverein sie als anlasslose Vorratsdatenspeicherung kritisiert, die die Bürgerrechte einschränkt. Der Entwurf entspricht den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs und sieht keine Erfassung der besuchten Websites vor.

InhaltDie Justizministerin will IP-Adressen zur Strafverfolgung drei Monate lang speichern. Der Richerbund befürwortet die Pläne, vom Anwaltverein kommt deutliche Kritik. Der Deutsche Richterbund hat sich erfreut über die Pläne zur längeren Speicherung von IP-Adressen zur Strafverfolgung gezeigt. "Die von der schwarz-roten Koalition versprochene Sicherheitswende nimmt Konturen an", sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn.  Er sei überzeugt, dass der von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vorgestellte Entwurf den Vorgaben des Europäischen Gerichtshof für eine Speicherung von IP-Adressen entspreche.  Der Entwurf, den das Bundesjustizministerium veröffentlicht hat, verpflichtet Internetanbieter, die Daten drei Monate lang aufzubewahren, damit Ermittler darauf zugreifen können, um eine Straftat aufzuklären. Dabei geht es vor allem darum, Menschen, die Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern oder Jugendlichen verbreiten, zu finden, sowie um die Aufklärung von Online-Betrug und Hasskriminalität im Netz. Auf welchen Websites jemand gesurft ist oder welche Online-Dienste er in Anspruch genommen hat, soll nicht erfasst werden.  Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisierte die Pläne. DAV-Hauptgeschäftsführerin Sylvia Ruge sagte: "Der neue Name kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch die IP-Speicherung eine Vorratsdatenspeicherung ist." Diese anlasslose "Massenüberwachung" sei ein heftiger Eingriff in die Bürgerrechte. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.