Richterspruch rechtskräftig: Widerstand gegen Corona-Maßnahmen - BGH bestätigt Urteile

Datum22.12.2025 12:00

Quellewww.zeit.de

TLDRDer Bundesgerichtshof (BGH) hat die Urteile gegen drei Männer, die sich bewaffnet gegen Corona-Maßnahmen zur Wehr setzten und Teil der kriminellen Vereinigung "Paladin" waren, bestätigt. Sie waren vom Landgericht Koblenz verurteilt worden, wobei die Strafen für die Hauptangeklagten bei zweieinhalb bis dreieinhalb Jahren liegen. Der BGH änderte jedoch den Schuldspruch, da die Rechtsprechung heute anders bewertet wird, was jedoch keine Auswirkungen auf die Strafhöhe hatte.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Richterspruch rechtskräftig“. Lesen Sie jetzt „Widerstand gegen Corona-Maßnahmen - BGH bestätigt Urteile“. Sie hatten sich bewaffnet, um sich Corona-Maßnahmen zu widersetzen: Drei Männer waren 2024 vom Landgericht Koblenz als Teil einer kriminellen Vereinigung namens "Paladin" verurteilt worden. Nun habe der Bundesgerichtshof (BGH) über die Revision von zwei der Angeklagten entschieden und das damalige Urteil im Wesentlichen bestätigt, teilte das Landgericht Koblenz mit. Es sei damit rechtskräftig. Der Angeklagte T. war damals zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden, der Angeklagte Th. zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Da der BGH zwischen der Verkündung des Urteils und der Entscheidung über die Revision seine Rechtsprechung geändert habe, sei auch der Schuldspruch geändert worden, hieß es. Die Angeklagten seien nur in einem Fall als Mitglied einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit den anderen Delikten schuldig. Dies habe aber keine Auswirkung auf die Strafhöhe. Als Dritter war Ende Oktober 2024 der Angeklagte G. zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. © dpa-infocom, dpa:251222-930-456605/1