Datum18.10.2025 04:42
Quellewww.zeit.de
TLDRBundesjustizministerin Stefanie Hubig plant einen Gesetzentwurf, der die Strafen für Menschenhandel auf bis zu zehn Jahre Haft erhöht. Die neue Regelung soll auch Ausbeutungsformen wie Leihmutterschaft, Adoption und Zwangsheiratspraktiken erfassen. Anlässlich des Europäischen Tags gegen Menschenhandel betonte sie die Notwendigkeit, härter gegen moderne Sklaverei vorzugehen. Laut Bundeskriminalamt stieg 2024 die Zahl der Ermittlungsverfahren gegen Menschenhandel auf einen Höchstwert. Die Reform zielt darauf ab, bestehende Rechtswidersprüche aufzulösen und die europäische Richtlinie umzusetzen.
InhaltFür Menschenhandel soll es künftig bis zu zehn Jahre Haft geben. Ein neuer Gesetzentwurf sieht auch die Erfassung von Ausbeutungsformen bei Leihmutterschaft vor. Die Bundesregierung will den Kampf gegen Menschenhandel intensivieren und plant härtere Strafen gegen die Täter. "Menschenhandel ist moderne Sklaverei. Auch Deutschland ist Tatort – im Bau, in der Pflege und im Bereich der Zwangsprostitution", sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) den Tageszeitungen der Funke Mediengruppe anlässlich des Europäischen Tags gegen Menschenhandel. Deshalb müsse man das Strafrecht so anpassen, dass Menschenhandel effektiv verfolgt werden könne. Dazu werde sie bald Vorschläge vorlegen. Ein Referentenentwurf des Justizministeriums "zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung", der den Zeitungen der Mediengruppe vorliegt, soll die Strafvorschriften gegen Menschenhandel und Ausbeutung "grundlegend überarbeiten". Zudem sollen bestehende Widersprüche in der Rechtsprechung aufgelöst werden. Der Referentenentwurf sieht für Menschenhandel eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren vor – statt wie bisher fünf. Zudem sollen mit der Reform des Tatbestands des Menschenhandels auch Ausbeutungsformen bei der Leihmutterschaft, der Adoption und der Zwangsheirat erfasst werden. Künftig machen sich demnach diejenigen strafbar, die solche "Dienstleistungen" in Anspruch nehmen, obwohl sie von Ausbeutung wissen. "Bislang kommen Menschenhändler zu oft ohne Strafe davon", sagte Hubig den Funke-Zeitungen. Die Zahl der Ermittlungsverfahren zu Menschenhandel und Ausbeutung in Deutschland erreichte laut Bundeskriminalamt 2024 einen Höchstwert. Mit der Erfassung war im Jahr 2000 begonnen worden. Die Menschenhandelstatbestände im Strafgesetzbuch wurden zuletzt 2016 neu gefasst. Mit den Vorschlägen aus Hubigs Ministerium will die Bundesregierung nun die 2024 geänderte europäische Richtlinie gegen Menschenhandel umsetzen.