Datum20.12.2025 11:50
Quellewww.zeit.de
TLDREin zehnjähriger Junge hat in Neu-Ulm mit Böllern eine Hecke in Brand gesetzt, wodurch auch ein Carport und eine Hausfassade beschädigt wurden. Der Gesamtschaden wird auf rund 20.000 Euro geschätzt. Der Junge stellte sich am nächsten Tag mit seinen Eltern bei der Polizei. Obwohl die Tat eine Straftat darstellt, wird wegen seines Alters nicht strafrechtlich ermittelt, da Kinder in Deutschland erst ab 14 Jahren strafmündig sind. Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche bleiben jedoch möglich.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Feuerwerkskörper“. Lesen Sie jetzt „Zehnjähriger zündet mit Böllern Hecke an und stellt sich“. Mit Böllern hat ein Zehnjähriger in Neu-Ulm eine Hecke in Brand gesetzt. Der Junge sei am nächsten Tag mit seinen Eltern aufs Polizeirevier gekommen und habe sich gestellt, teilte die Polizei mit. Durch die Feuerwerkskörper sei die Hecke am Freitag vollständig abgebrannt. Auch ein Carport und eine Hausfassade wurden beschädigt. Die Beamten schätzen den Schaden auf rund 20.000 Euro. Zuvor hatten Zeugen der Polizei berichtet, dass dort Kinder mit Böllern hantierten. Woher der Junge die Feuerwerkskörper hatte, war noch unklar. Grundsätzlich sei die Tat des Kindes eine Straftat, sagte ein Polizeisprecher. Wegen seines jungen Alters werde gegen den Zehnjährigen jedoch nicht strafrechtlich ermittelt. In Deutschland sind Kinder erst ab 14 Jahren strafmündig. Zivilrechtliche Schadensersatzansprüche könnten aber geltend gemacht werden. © dpa-infocom, dpa:251220-930-449935/1