Datum20.12.2025 09:54
Quellewww.zeit.de
TLDRBundesjustizministerin Stefanie Hubig hat einen Gesetzesentwurf vorgestellt, der den Anstieg von Indexmieten auf maximal 3,5 Prozent pro Jahr deckeln soll. Dies ist eine Reaktion auf drastische Mieterhöhungen, die durch die Inflation nach dem Ukraine-Konflikt anstiegen. Hubig strebt an, dass das Mietenpaket spätestens Anfang 2027 in Kraft tritt und für alle Indexmietverträge, sowohl neue als auch alte, gilt. Zudem plant sie, Kurzzeitvermietungen auf maximal sechs Monate zu beschränken.
InhaltZur Dämpfung von Mieterhöhungen: Die Justizministerin Stefanie Hubig hat einen neuen Gesetzesentwurf eingereicht. Mietsteigerungen sollen maximal bei 3,5 Prozent liegen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat eine neue Gesetzesinitiative zum Mietrecht für erschwinglicheren Wohnraum angekündigt. "Wir deckeln den Anstieg von Indexmieten bei 3,5 Prozent pro Jahr", sagte Hubig gegenüber den Partner-Zeitungen der Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft. Einen entsprechenden Gesetzentwurf habe sie vor ein paar Tagen in die regierungsinterne Abstimmung gegeben. Die Ministerin begründete diese Gesetzesinitiative damit, dass an der Inflationsrate orientierte Indexmieten nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine stark angestiegen seien. "Mieterhöhungen von jährlich sechs bis sieben Prozent oder sogar noch mehr sind auf Dauer aber kaum zu stemmen", sagte Hubig. "Mein Ziel ist, dass unser Mietenpaket spätestens Anfang 2027 so in Kraft tritt – und für alle Indexmietverträge gilt, egal ob neu oder alt." Ihr Ziel sei es, dass das Mietenpaket spätestens Anfang 2027 so in Kraft trete und für alle Indexmietverträge gelte. Auch Kurzzeitvermietungen, für die bislang keine Mietpreisbremse gilt und die immer wieder verlängert werden können, will Hubig künftig auf maximal sechs Monate begrenzen. Bei einer längeren Befristung sollen Wohnungen der regulären Mietpreisbremse unterliegen. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.