Datum20.12.2025 05:00
Quellewww.zeit.de
TLDRDie elektronische Patientenakte (ePA) ist in Sachsen inzwischen in 95 Prozent der Arztpraxen verbreitet, jedoch bringen deren Nutzung und Integration in bestehende Systeme erhebliche Herausforderungen mit sich. Während Ärztinnen und Ärzte von Fortschritten profitieren, etwa bei Diagnosen und der Vermeidung doppelter Untersuchungen, beklagen sie technischen Aufwand und fehlende Verordnungen. Seit Oktober sind Ärzte gesetzlich verpflichtet, neue Diagnosen in der ePA zu dokumentieren, um den Dokumentenaustausch und Behandlungen zu verbessern.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Digitalisierung“. Lesen Sie jetzt „Elektronische Patientenakte in Sachsen: Alltag mit Hürden“. Die elektronische Patientenakte (ePA) ist in fast allen Arztpraxen in Sachsen mittlerweile Alltag. Rund 95 Prozent der 6.246 Praxen im Freistaat nutzen sie nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS) inzwischen. Ende September waren es demnach noch 86 Prozent. "Aktuell bedeutet die Nutzung der ePA für Ärztinnen und Ärzte jedoch auch noch viel Aufwand bei verhältnismäßig zu wenig Erkenntnisgewinn", hieß es. Zwar berichteten Ärztinnen und Ärzte von Verbesserungen bei der Diagnosestellung oder der Vermeidung doppelter Untersuchungen. Gleichzeitig beklagten sie einen Mehraufwand durch technische Probleme und die vielen Laborbefunden, die in die ePA eingepflegt werden müssten. Die Integration der ePA in die Praxisverwaltungssysteme müsse zudem ausgebaut werden. Noch immer fehlten bestimmte Verordnungen, die nicht als E-Rezept verschrieben werden könnten. "Prinzipiell haben wir zum Jahresbeginn für alle unsere Kundinnen und Kunden eine ePA angelegt, sofern sie nicht zuvor widersprochen hatten", teilte die größte gesetzliche Kasse in Thüringen und Sachsen, die AOK Plus, auf Anfrage mit. In den Bundesländern hätten insgesamt 76.300 der rund 3,5 Millionen Patientinnen und Patienten über die App Zugriff auf die ePA. Die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer wachse. Seit Oktober sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, die elektronische Patientenakte zu nutzen und neue Diagnosen und Befunde in der E-Akte abzulegen. Das soll zu einem erleichterten Dokumentenaustausch zwischen Arztpraxen oder mit Apotheken und zu besseren Behandlungen beitragen. © dpa-infocom, dpa:251220-930-449161/1