Datum20.12.2025 04:45
Quellewww.zeit.de
TLDRDas Bundesinnenministerium plant, die Liste der in Deutschland verbotenen Hamas-Symbole zu erweitern. Laut einem Sprecher ist diese nicht endgültig und unterliegt ständiger Aktualisierung. Maßnahme gegen die Hamas, die als terroristische Organisation gilt, wurden nach dem Angriff auf Israel im Oktober 2023 unter Kanzler Scholz beschlossen. Auch der Verein Samidoun, der als propalästinensisch gilt und Gewalt befürwortet, ist betroffen. Ermittlungen gegen mutmaßliche Mitglieder werden geführt, während Samidoun gegen das Verbot klagt.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Verbotsverfügung von 2023“. Lesen Sie jetzt „Innenministerium: Mehr Hamas-Symbole könnten verboten werden“. Die Liste der in Deutschland als Symbole der palästinensischen Hamas-Bewegung verbotenen Kennzeichen ist nach Auskunft des Bundesinnenministeriums nicht endgültig. "Die Auflistung von Kennzeichen in den Verbotsverfügungen vom 2. November 2023 ist nicht abschließend, sondern unterliegt einer kontinuierlichen Aktualisierung durch das Bundesinnenministerium als Verbotsbehörde des Bundes", teilte ein Sprecher auf Nachfrage mit. Die Verfolgung damit verbundener Straftaten falle in die Zuständigkeit der Polizei und Staatsanwaltschaften der Länder. Durch die vor rund zwei Jahren getroffenen vereinsrechtlichen Maßnahmen seien auch strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen einzelne Personen wegen des Verdachts der Mitgliedschaft beziehungsweise der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung eingeleitet worden, fügte der Sprecher hinzu. Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte im November 2023 ein Betätigungsverbot für die in Europa als Terrororganisation eingestufte islamistische Hamas und ein Vereinsverbot für den deutschen Ableger der propalästinensischen Gruppierung Samidoun ausgesprochen. Angekündigt worden waren die Verbote bereits kurz nach dem terroristischen Angriff der Hamas in Israel vom 7. Oktober von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) - wohl um ein politisches Signal zu senden. Samidoun befürworte Gewaltanwendung als Mittel zur Durchsetzung politischer Ansichten und unterstütze Vereinigungen, die Anschläge androhen, hieß es damals seitens des Bundesinnenministeriums. Die Berliner Senatskanzlei hatte vor rund einem Jahr mitgeteilt, das Bundesinnenministerium habe etwa mit Rundschreiben vom 31. Oktober 2024 klargestellt, "dass eine Verwendung des auf der Spitze stehenden roten Dreiecks als Kennzeichen der Hamas aufgrund des Betätigungsverbotes ebenfalls verboten und strafbar ist". Eine solche Strafbarkeit sei bei jeder Verwendung im Kontext mit der Hamas gegeben. Die Sicherheitsbehörden hatten auch den deutschen Ableger der Vereinigung "Samidoun - Palestinian Solidarity Network" schon länger im Blick gehabt. Öffentlich aufgefallen waren seine Anhänger, als jemand aus ihrem Kreis nach dem Überfall der Hamas in Israel am 7. Oktober 2023 im Berliner Stadtteil Neukölln Süßigkeiten auf der Straße verteilt hatte, als Ausdruck der Freude über den Terrorangriff. Durchsuchungen zur Sicherung möglicher Beweismittel zur Durchsetzung eines Vereinsverbots finden normalerweise zeitgleich mit der Veröffentlichung einer Verbotsverfügung statt. In diesem Fall lief es anders. Bei mutmaßlichen Anhängern von Hamas und Samidoun gab es erst drei Wochen nach dem von Kanzler Scholz im Bundestag angekündigten Verbot der beiden Gruppierungen Razzien. Samidoun hat gegen das Verbot geklagt. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hierzu steht noch aus. Die Anhänger der Hamas träten in Deutschland in der Regel nicht offen auf, heißt es aus dem Bundesinnenministerium. Um die Hamas durch Spendensammlungen und die Beeinflussung des politischen und gesellschaftlichen Diskurses in Deutschland zu beeinflussen, nutzten sie unterschiedliche "Tarnorganisationen". Zu dem Verdacht gegen mutmaßliche Hamas-Mitglieder, die Waffen für mögliche Anschläge in Europa beschafft haben sollen, wollte sich der Sprecher mit Blick auf laufende Ermittlungs- und Gerichtsverfahren nicht äußern. © dpa-infocom, dpa:251220-930-449090/1