E-Scooter: Bundesrat beschließt neue Verordnung – Verstöße sollen teurer werden

Datum19.12.2025 17:24

Quellewww.spiegel.de

TLDRDer Bundesrat hat eine neue Verordnung für E-Scooter beschlossen, die ab Anfang 2027 höhere Bußgelder für Regelverstöße vorsieht, wie etwa das Fahren auf Gehwegen oder das Fahren zu zweit. Zudem erhalten Kommunen mehr Verantwortung bei der Regelung von Mietrollern. E-Scooter müssen künftig mit Blinkern und stabilen Ständern ausgestattet sein. Die Änderungen sollen für mehr rechtliche Klarheit sorgen und die Integration von Elektrokleinstfahrzeugen in den städtischen Verkehr verbessern.

InhaltDer Bundesrat hat höhere Bußgelder für Nutzerinnen und Nutzer von Elektrorollern beschlossen, die gegen bestimmte Regeln verstoßen. Noch gilt aber eine Übergangsfrist. Wer mit E-Scootern auf dem Bürgersteig fährt oder zu zweit auf dem Gefährt unterwegs ist, riskiert künftig ein höheres Bußgeld. Der Bundesrat hat am Freitag eine Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung beschlossen. Darin vorgesehen ist auch, dass die Kommunen größeren Freiraum bei der Regulierung von Mietrollern erhalten, um zum Beispiel das Abstellen auf Gehwegen zu unterbinden. Die Regeln greifen laut Bundesverkehrsministerium nach einer Übergangsfrist ab Anfang 2027. Die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen für E-Scooter werden mit der Verordnung weitgehend an die Regeln für Fahrradfahrer angepasst. Das Fahren auf Gehwegen und das Fahren zu zweit – laut Bundesrat "typische Delikte" für Tretrollerfahrer – werden künftig mit Bußgeldern in Höhe von 25 Euro geahndet. Außerdem müssen E-Scooter "künftig verpflichtend mit Blinkern und stabilen Ständern ausgestattet sein". "Elektrokleinstfahrzeuge sind im Mobilitätsmix unserer Städte inzwischen fester Bestandteil", erklärte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU). Doch insbesondere Mietroller und Mietfahrräder sorgten vielerorts auch für Ärger. "Mit der Novelle wird endlich rechtliche Klarheit geschaffen, dass unter anderem das Abstellen künftig vor Ort geregelt werden kann." Kommunen sollen demnach selbst entscheiden, ob und wo Mietfahrzeuge im öffentlichen Raum abgestellt werden dürfen, etwa in gekennzeichneten Flächen, festen Stationen oder frei im öffentlichen Raum. Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen dürfen Elektrokleinstfahrzeuge nach der neuen Verordnung generell nur noch geparkt werden, wenn dadurch Fußgänger nicht behindert werden können, teilte das Verkehrsministerium weiter mit.