Potsdamer Treffen: Gericht weist Klage gegen »Correctiv« ab

Datum19.12.2025 17:00

Quellewww.spiegel.de

TLDRDas Landgericht Hamburg hat Klagen gegen das Recherchenetzwerk "Correctiv" abgewiesen, das über das "Potsdamer Treffen" berichtete, bei dem rechte Politiker und Extremisten teilnahmen. Die Kläger, Ulrich Vosgerau und Gernot Mörig, wollten zentrale Aussagen des Berichts verbieten lassen, der Proteste gegen Rassismus auslöste. Das Gericht befand, dass Leser zwischen wörtlichen Wiedergaben und Bewertungen des Geschehens differenzieren konnten und somit kein Unterlassungsanspruch bestand. Mächtige politische Strömungen sind mit der Berichterstattung verbunden.

InhaltMit einem Bericht über das "Potsdamer Treffen" hatte das Recherchenetzwerk "Correctiv" in Deutschland riesige Proteste gegen rechts ausgelöst. Die Veranstalter des Treffens klagten vergeblich gegen die Berichterstattung. Im juristischen Streit über die Berichterstattung zum sogenannten Potsdamer Treffen hat das Landgericht Hamburg zwei Klagen gegen die Rechercheplattform "Correctiv" und fünf ihrer Mitarbeiter abgewiesen. Das verkündete die Vorsitzende der Pressekammer, Kristina Feustel. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Gegen den "Correctiv"-Bericht mit dem Titel "Geheimplan gegen Deutschland"  hatte ein Teilnehmer des Treffens, der Jurist Ulrich Vosgerau, sowie dessen Initiator, Gernot Mörig, geklagt. An dem Treffen von Rechten und Rechtsextremen in einem Hotel bei Potsdam hatten im November 2023 auch Politiker von AfD und CDU teilgenommen. Nach dem "Correctiv"-Bericht im Januar 2024  hatten Hunderttausende Menschen in ganz Deutschland gegen Rassismus und Ausgrenzung demonstriert . Vosgerau und Mörig wollten "Correctiv" Kernaussagen des Berichts verbieten lassen. Unter anderem ging es um die Einordnung, dass es bei dem auf dem Treffen vorgestellten Konzept der "Remigration" um einen "Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" gegangen sei. Das Konzept war bei dem Treffen vom früheren Kopf der rechtsextremen "Identitären Bewegung" in Österreich, Martin Sellner, vorgestellt worden. Den Klägern stehe hinsichtlich keiner der angegriffenen Äußerungen aus dem "Correctiv"-Bericht ein Unterlassungsanspruch zu, teilte das Gericht mit. Leser des Artikels hätten erkennen können, bei welchen Passagen es sich um eine detaillierte Wiedergabe des bei dem Treffen Gesagten oder eine wertende Zusammenfassung oder Kommentierung des Geschehens gehandelt habe. Deshalb würden Leser nicht zu dem Verständnis gelangen, "dass Sellner oder ein anderer Teilnehmer wörtlich von ›Vertreibung‹ oder einer ›Ausweisung‹ von deutschen Staatsbürgern gesprochen habe oder dass wörtlich gesagt worden sei, dass auch deutsche Staatsbürger aus Deutschland ›verdrängt‹ werden sollten". Der maßgebliche Unterschied bestehe im vorliegenden Fall darin, dass Leser des "Correctiv"-Berichts aufgrund der detaillierten Schilderung des Geschehens und der zahlreichen wörtlichen Zitate "zwischen der Wiedergabe des Gesprochenen und der bewertenden Umschreibung des Geschehens differenzieren könnten", so das Gericht. Dies sei in den Berichten der anderen Medien, die sich in erheblich knapperer Weise mit dem Gegenstand des Treffens befasst hätten, nicht möglich gewesen.