Sicherheitsbehörden: Sichtbare Tätowierungen bei Polizei im Norden kein Tabu mehr

Datum19.12.2025 16:13

Quellewww.zeit.de

TLDRPolizisten in Schleswig-Holstein dürfen künftig sichtbare Tätowierungen tragen, allerdings bleiben diskriminierende und aggressive Motive verboten. Tätowierungen an Kopf, Hals, Händen und Handgelenken sind grundsätzlich unzulässig, aber Ausläufer von Arm-Tattoos können zulässig sein. Anträge für unauffällige Tattoos an Händen und Kopf können gestellt werden. Die neue Regelung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und spiegelt den Wandel in der Gesellschaft wider, so Innenministerin Magdalena Finke.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Sicherheitsbehörden“. Lesen Sie jetzt „Sichtbare Tätowierungen bei Polizei im Norden kein Tabu mehr“. Polizisten in Schleswig dürfen künftig Tätowierungen eingeschränkt auch sichtbar tragen. Verboten bleiben weiterhin unter anderem sexistische, menschenverachtende, gewaltnahe oder aggressive Darstellungen, teilte Innenministerin Magdalena Finke (CDU) mit. Unzulässig bleiben grundsätzlich auch sichtbare Tätowierungen an Kopf, Hals, Händen und Handgelenken. Erlaubt sind den Angaben zufolge an diesen Stellen künftig aber Ausläufer, etwa eines Arm-Tattoos, das sich geringfügig auf das Handgelenk erstreckt. Auf Antrag können außerdem unauffällige Tätowierungen an Händen und am Kopf genehmigt werden. Bei der Frage, ob der Inhalt der Tätowierung im Einzelfall eine Abdeckung im Dienst erfordert, liefern neue innerdienstliche Regelungen Orientierung. Die neue Landesverordnung gilt vom 1. Januar 2026 an. "Die bisherigen Vorgaben sind schon ein wenig in die Jahre gekommen und nicht mehr zeitgemäß", erklärte Finke. "Seit geraumer Zeit gehören beispielsweise Tätowierungen zum alltäglichen Erscheinungsbild in unserer Gesellschaft und sind nichts Ungewöhnliches mehr." Man entspreche mit der Lockerung der Vorschriften auch dem Wunsch vieler Polizeibeamtinnen und -beamten. © dpa-infocom, dpa:251219-930-447672/1