Hessen: Mann muss nach Armbrust-Mord lebenslang in Haft

Datum19.12.2025 15:29

Quellewww.spiegel.de

TLDREin 59-jähriger Mann aus Bayern wurde vom Landgericht Kassel zu lebenslanger Haft verurteilt, nachdem er eine 50-Jährige im Dezember 2024 mit einer Armbrust an ihrem Arbeitsplatz ermordet hatte. Der Mord wurde aus niedrigen Beweggründen, insbesondere wegen Erbstreitigkeiten, begangen. Das Gericht sah keinen Zweifel an der Täterschaft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausschließt. Der Angeklagte äußerte sich nicht zu den Vorwürfen; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

InhaltMord am Arbeitsplatz: Ein 59-Jähriger ist zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er sein Opfer heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet hat. Laut Gericht ging es um eine Erbschaft. Das Landgericht Kassel hat einen Mann aus Bayern wegen des Mords an einer 50-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Er habe die Frau im Dezember 2024 an ihrem Arbeitsplatz in einer Klinik im nordhessischen Bad Zwesten mit einer Armbrust getötet. "Es gibt keinerlei Zweifel, dass der Angeklagte die Tat begangen hat", sagte der Vorsitzende Richter Christian Geisler. Demnach habe der 59-Jährige aus niedrigen Beweggründen und heimtückisch gehandelt. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen. Der Angeklagte hat die Frau laut Gericht wegen Erbstreitigkeiten mit ihrem Bruder getötet. Dieser war mit der Mutter des Beschuldigten in einer Beziehung und hatte von ihr offenbar ein Haus übertragen bekommen. In einem jahrelangen Streit habe der Angeklagte den Mann sowie dessen Familie daraufhin mehrfach bedroht. Der 59-Jährige äußerte sich bis zuletzt nicht zu den Vorwürfen. Seine Verteidiger sahen die Mordmerkmale Heimtücke, niedrige Beweggründe und Grausamkeit als nicht erfüllt an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.