Fußball Regionalliga: KFC-Uerdingen-Pleite: Geldstrafen für Ex-Geschäftsführer

Datum19.12.2025 14:31

Quellewww.zeit.de

TLDRIm Prozess um die Pleite des Fußballclubs KFC Uerdingen wurde das Landgericht Krefeld gegen die ehemaligen Geschäftsführer wegen fahrlässiger Insolvenzverschleppung verurteilt. Sie erhielten Geldstrafen von 6.000 und 7.000 Euro, nachdem sie gestanden hatten, dass sie bereits 2020 über die finanzielle Lage informiert waren, aber erst ein Jahr später Insolvenz anmeldeten. Die Richterin kritisierte ihr Vertrauen in den Investor Michail Ponomarev. Weitere Verfahren wurden eingestellt, da die Angeklagten selbst finanziell geschädigt sind. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Fußball Regionalliga“. Lesen Sie jetzt „KFC-Uerdingen-Pleite: Geldstrafen für Ex-Geschäftsführer“. Im Prozess um die Pleite des heutigen Fußball-Regionalligisten KFC Uerdingen von 2021 hat das Landgericht Krefeld die beiden früheren Geschäftsführer wegen fahrlässiger Insolvenzverschleppung verurteilt. Die Richter verhängten Geldstrafen von 6.000 Euro (150 Tagessätze à 40 Euro) und 7.000 Euro (100 Tagessätze à 70 Euro) gegen den 42- und den 54 Jährigen. Nach Rechtskraft der Urteile wären beide vorbestraft. Die beiden Angeklagten hatten im Prozess gestanden, dass sie zwar schon im Januar 2020 von der Pleite des Clubs wussten, aber den Insolvenzantrag erst ein Jahr später gestellt hatten. Beide erklärten, sie hätten sich damals auf die Finanzzusagen des Investors Michail Ponomarev verlassen. Das sei nach den vorherigen Erfahrungen mit der Zahlungsmoral Ponomarevs "fahrlässig gewesen", meinte Richterin Ellen Roidl-Hock. Vor dem Urteil hatten sich alle Prozessbeteiligten darauf verständigt, dass Geldstrafen für die Angeklagten ausreichen würden. Weitere Verfahren wegen Vorenthaltens von Arbeitnehmerentgelten, Subventionsbetrugs und Untreue wurden mit Blick auf die zu erwartenden Gesamtstrafen eingestellt. Die Richterin hob hervor, dass die Angeklagten gestanden hätten und selbst finanziell geschädigt wurden. Beide mussten Privatinsolvenz anmelden. Die Strafverfahren gegen den anfangs mitangeklagten Steuerberater des Clubs und Ex-Investor Ponomarev waren bereits vor Wochen gegen Geldauflagen in Höhe von 7.500 beziehungsweise 40.000 Euro eingestellt worden. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. © dpa-infocom, dpa:251219-930-446772/1