Datum19.12.2025 12:49
Quellewww.zeit.de
TLDRDas Verfassungsgericht Brandenburg hat den Eilantrag der AfD-Fraktion gegen den Doppelhaushalt 2025/2026 abgelehnt. Der Gerichtsbeschluss betrifft vorläufige Regelungen; über den Normenkontrollantrag wird noch entschieden. Die AfD argumentiert, die neue Regelung zur Schuldenaufnahme verstoße gegen die Schuldenbremse, während Finanzminister Crumbach die Regelung als notwendig und rechtlich zulässig verteidigt. Der Haushalt sieht jährliche Schulden von rund einer Milliarde Euro vor, woraus sich eine kontroverse Debatte über die Finanzpolitik ergibt.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Verfassungsklage“. Lesen Sie jetzt „Gericht lehnt Eilantrag der AfD-Fraktion gegen Haushalt ab“. Der Eilantrag der Brandenburger AfD-Landtagsfraktion gegen den Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026 ist vom Verfassungsgericht des Landes abgelehnt worden. Das Eilverfahren zielte darauf ab, die entsprechenden Regeln vorläufig außer Vollzug zu setzen, wie das Gericht mitteilte. Mit der Ablehnung sei aber noch keine Entscheidung über den ebenfalls eingereichten Normenkontrollantrag getroffen worden. Die AfD-Fraktion hatte neben dem Eilantrag Verfassungsklage eingereicht. "Die Anträge in der Hauptsache erwiesen sich weder als offensichtlich unzulässig noch als offensichtlich unbegründet", schrieb das Gericht. Der Normenkontrollantrag werfe gewichtige und komplexe verfassungsrechtliche Fragen auf, die klärungsbedürftig seien. Es sei nicht von vornherein ausgeschlossen, dass die angegriffenen Regelungen verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht in jeder Hinsicht entsprächen. Die AfD im Landtag begründete das Normenkontrollverfahren und den Eilantrag mit dem neuen Berechnungszeitraum von zehn Jahren als Grundlage neuer und höherer Schulden sowie einer globalen Minderausgabe von 2,7 Prozent - das ist eine Ausgabenkürzung ohne festgelegte Bereiche. Der neue Berechnungszeitraum verstößt nach Ansicht der AfD-Fraktion gegen die Schuldenbremse. Sie hält die neue Regel für einen Trick, mit dem sich die Landesregierung "massenhaft neue Schulden genehmigen will". Die CDU-Fraktion hatte ebenfalls Verfassungsbedenken geäußert. Finanzminister Robert Crumbach (BSW) verteidigt die neue Regelung dagegen. Das Ministerium erklärte, eine Expertenrunde habe gezeigt, dass eine Verfahrensänderung zur Aufnahme konjunkturbedingter Kredite notwendig und verfassungsrechtlich zulässig sei. Der Haushalt für 2025 umfasst rund 16,8 Milliarden Euro, der für 2026 hat ein Volumen von 17,4 Milliarden. Die Koalition will zusätzliche Schulden von je rund einer Milliarde Euro pro Jahr aufnehmen. Der Landtag hatte den Haushalt für dieses und nächstes Jahr im Juni 2025 beschlossen. Die Verfassung lässt neue Schulden zu, wenn es zu konjunkturell bedingten Einnahmeausfällen kommt. Für die Schuldenaufnahme wurde eine Regel geändert, was zu einer strittigen Debatte geführt hatte. Die Änderung ist aus Sicht von Wissenschaftlern verfassungsrechtlich tragbar, aber mit Risiken verbunden. © dpa-infocom, dpa:251219-930-445931/1