Datum19.12.2025 11:58
Quellewww.zeit.de
TLDRDas Rügener LNG-Terminal plant, ohne Landstrom zu operieren, was 16 Einwendungen von Privatpersonen und Umweltverbänden aufgrund fehlender Umweltverträglichkeitsprüfungen, höherer Lärmemissionen und unzureichender Informationsbereitstellung nach sich zog. Die ursprüngliche Genehmigung sah einen Landstromeinspeisung für 2025 vor, stattdessen sollen schiffseigene Aggregate eingesetzt werden. Das Umweltministerium teilt mit, dass bis zur Entscheidung über die Änderungsgenehmigung im April der Weiterbetrieb ohne Landstrom erlaubt ist. Die Deutsche Regas argumentiert, dass ihre Aggregate geringere Emissionen erzeugen.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Energie“. Lesen Sie jetzt „Rügener LNG-Terminal ohne Landstrom - 16 Einwendungen“. Privatmenschen, aber auch Umweltverbände haben ihre Bedenken wegen des Verzichts auf Landstrom durch das Rügener LNG-Terminal eingebracht. Dem zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (Stalu) Vorpommern liegen beim maßgeblichen Genehmigungsverfahren 16 Einwendungen vor, wie das zuständige Schweriner Umweltministerium auf Anfrage mitteilte. Die Einwendungsfrist war mit Ablauf des zurückliegenden Montags geendet. Auf den ersten Blick gehe es bei den Einwendungen vor allem um die fehlende Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, eine mutmaßliche Erhöhung von Lärmemissionen sowie Kritik an der nicht digital erfolgten Auslegung der Unterlagen. Laut ursprünglicher Genehmigung sollte das Terminal schon ab Anfang 2025 per Landstrom versorgt werden. Dafür sollte im Hafen Mukran eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK) entstehen. Stattdessen verwendet der Terminalbetreiber Deutsche Regas schiffseigene Aggregate. Dank nachgerüsteter Katalysatoren und Schalldämpfer erzeugten diese sogar weniger Emissionen als die eigentlich geplante Anlage, so die Deutsche Regas. "Im Jahr 2025 wird keine Genehmigungsentscheidung im Verfahren zur wesentlichen Änderung des LNG-Terminals getroffen werden", teilte das Ministerium nun mit. Der Weiterbetrieb ohne Landstromanlage sei bis zum Ende des Änderungsgenehmigungsverfahrens, längstens jedoch bis Ende April zugelassen. Eine Einwendung hat nach eigenen Angaben auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) eingereicht. Vor dem Bundesverwaltungsgericht hatte sich jüngst das Stalu mit der Auffassung durchgesetzt, dass eine Änderungsgenehmigung notwendig ist. Die Deutsche Regas hatte gegen das Verfahren geklagt. © dpa-infocom, dpa:251219-930-445506/1