Bundesrat: Bundesrat beschließt Wehrdienst, Rentenpaket und Haushalt für 2026

Datum19.12.2025 12:06

Quellewww.zeit.de

TLDRIn der letzten Sitzung des Bundesrats 2025 wurden wichtige Gesetze beschlossen, darunter der Bundeshaushalt 2026 mit Ausgaben von 524,54 Milliarden Euro und einer Nettokreditaufnahme von 98 Milliarden Euro. Zudem wurde ein neuer Wehrdienst für 18-Jährige genehmigt. Das Rentenpaket, die Stabilisierung des Rentenniveaus und die Ausweitung der Mütterrente fanden ebenfalls Zustimmung. Zudem wurden Steuerentlastungen, wie die Senkung des Umsatzsteuersatzes für Restaurantessen und Erleichterungen für Geringverdiener, beschlossen. Die neuen Regelungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft.

InhaltIn der letzten Sitzung im Jahr 2025 hat der Bundesrat unter anderem Gesetze zu Rente und Steuerentlastungen gebilligt. Auch den Haushalt 2026 gab die Länderkammer frei. Der Haushalt für 2026 und mehrere Gesetze sind heute durch den Bundesrat gegangen. Die Beschlüsse in der Übersicht: Der Bundesrat hat dem Bundeshaushalt für das kommende Jahr zugestimmt. Die Länderkammer billigte damit geplante Ausgaben in Höhe von 524,54 Milliarden Euro. Dabei ist eine Nettokreditaufnahme in Höhe von fast 98 Milliarden Euro vorgesehen, wovon ein großer Teil von der Schuldenbremse ausgenommen ist. Von den Ausgaben entfällt der allergrößte Teil 2026 auf die Rente drauf, nämlich rund 128 Milliarden Euro. Den größten Zuwachs erfährt das Verteidigungsressort, dessen Budget um ein Drittel Prozent auf 82,65 Milliarden Euro ansteigt. Die geplanten Investitionen belaufen sich auf über 128 Milliarden Euro. Die Gelder sollen vor allem in die Bereiche Verkehrsinfrastruktur, Bildung und Betreuung sowie in die innere und äußere Sicherheit fließen. Der Bundesrat hat den neuen Wehrdienst beschlossen. Ab Januar 2026 erhalten alle 18-Jährigen ab dem Jahrgang 2008 ein Informationsschreiben der Bundeswehr. Männer sind dann verpflichtet, einen Fragebogen auszufüllen, der unter anderem ihr Interesse an einem Dienst bei der Bundeswehr abfragt. Für Frauen ist das Ausfüllen des Fragebogens freiwillig. Auch die Musterung wird für 18-jährige Männer wieder Pflicht. Der neue Wehrdienst dauert zwischen sechs und elf Monaten oder länger. Die Bundesregierung will die Attraktivität unter anderem mit einer monatlichen Vergütung von 2.600 Euro brutto und einem Zuschuss für den Führerschein steigern. Ziel ist es, den Personalbedarf der Bundeswehr möglichst passgenau zu decken. Sollten sich nicht genug Freiwillige melden, kann der Bundestag eine sogenannte Bedarfswehrpflicht beschließen, die in einem separaten Gesetz geregelt werden müsste. Dem Gesetz zufolge soll die Bundeswehr 2026 zwischen 186.000 und 190.000 aktive Soldatinnen und Soldaten haben. Bis 2035 soll diese Zahl auf 255.000 bis 270.000 steigen. Aktuell hat die Bundeswehr rund 183.000 aktive Soldatinnen und Soldaten. Der Bundesrat hat dem Rentenpaket der Regierung zugestimmt. Die Länderkammer votierte dabei unter anderem für die Verlängerung der sogenannten Haltelinie für das Rentenniveau sowie für die Ausweitung der Mütterrente. Zuvor hatten die Reformen nach längerem Streit bereits den Bundestag passiert. Mit den Beschlüssen soll das Rentenniveau bis zum Jahr 2031 auf 48 Prozent des aktuellen Durchschnittseinkommens festgeschrieben werden. Die Abkopplung der Renten von den Löhnen soll bis dahin verhindert werden. Zudem wird die Mütterrente ausgeweitet: Bei der Rentenberechnung soll Müttern und Vätern auch die Erziehungsleistung für vor 1992 geborene Kinder im vollen Umfang von drei Jahren anerkannt werden. Vor allem die geplante Stabilisierung des Rentenniveaus hatte für Streit in der Union gesorgt. Mehrere junge Abgeordneten bemängelten hohe Folgekosten und drohten mit einer Blockade im Bundestag, am Ende erhielt das Paket dort aber eine Mehrheit. Die Gesetze können nun ausgefertigt und verkündet werden und zum Jahreswechsel in Kraft treten. Als weiterer Teil des Pakets wird eine neue Aktivrente eingeführt, mit der die Bundesregierung Anreize zum längeren Arbeiten über das Renteneintrittsalter hinaus schaffen will. Die Länderkammer gab außerdem grünes Licht für das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz, das die betriebliche Altersvorsorge weiter fördern soll. Der Bundesrat hat zudem einem Paket mit einer ganzen Reihe von Steuerentlastungen zugestimmt. Kernpunkt des nun beschlossenen Steueränderungsgesetzes ist die dauerhafte Senkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen in Restaurants auf sieben Prozent. Zudem gilt die Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer ​künftig ab dem ersten und nicht erst ab dem 21. Kilometer. Für ‍Geringverdiener wird die sogenannte Mobilitätsprämie unbefristet verlängert. Das Gesetz sieht ⁠auch höhere Vergünstigungen für Gewerkschaftsbeiträge, Parteispenden ​und Pauschalen für das Ehrenamt vor.  Für Teile der ⁠Wirtschaft wird die Stromsteuer dauerhaft auf das europäische Mindestmaß von 0,05 ‌Cent pro Kilowattstunde gesenkt. Davon sollen ​rund 600.000 Unternehmen profitieren. Der Bund rechnet dadurch 2026 mit Steuermindereinnahmen von rund ⁠1,3 Milliarden Euro und ab 2027 etwa 2,8 Milliarden Euro jährlich. Im Laufe des Tages sollten auch Steuersenkungen für Bauern beim ⁠Agrardiesel und die Absenkung der Stromsteuer für Teile der Wirtschaft den Bundesrat passieren. Ab dem 1. Januar 2026 erhalten ⁠land- und forstwirtschaftliche Betriebe damit wieder die ursprüngliche Rückvergütung von 21,48 Cent pro Liter Diesel. Insgesamt wird die Branche dadurch ⁠um rund 430 Millionen Euro entlastet. Der Bundestag ‍hatte das Gesetz bereits vor gut ​zwei Wochen beschlossen. Die Neuregelungen mit jährlichen Entlastungen von knapp fünf Milliarden Euro zu sollen ‌zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die Länder hatten wegen ausfallender Steuereinnahmen Widerstand angekündigt, stimmten am nun aber abschließend zu.  Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.