Kommunen: Städte erhalten Milliarden aus Sondervermögen in zwei Teilen

Datum19.12.2025 10:46

Quellewww.zeit.de

TLDRHessens Kommunen erhalten 4,7 Milliarden Euro aus einem bundesfinanzierten Sondervermögen in zwei Raten. Finanzminister Alexander Lorz kündigte an, dass zunächst drei Milliarden Euro zur Verfügung stehen, gefolgt von weiteren 1,7 Milliarden Euro bis 2029, basierend auf aktualisierten Finanzdaten. Die Mittel sollen für Investitionen in Wohn- und Städtebau sowie Infrastruktur verwendet werden. Der Landtag in Wiesbaden muss die Aufteilung noch bestätigen, die voraussichtlich im Rahmen eines neuen Infrastrukturförderungsgesetzes bis März 2026 verabschiedet wird.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Kommunen“. Lesen Sie jetzt „Städte erhalten Milliarden aus Sondervermögen in zwei Teilen“. Hessens oft klamme Kommunen erhalten ihren Anteil am schuldenfinanzierten Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes mit zeitlichem Abstand in zwei Teilsummen. Finanzminister Alexander Lorz (CDU) erklärte: "Zunächst werden drei Milliarden Euro auf die Kommunen verteilt. Damit können nun vor Ort zahlreiche Investitionen angeschoben werden."  Voraussichtlich 2029 würden den Städten und Gemeinden in Hessen auf Basis aktualisierter Daten weitere 1,7 Milliarden Euro zugewiesen. "Das ist sinnvoll, da sich die Einwohnerzahlen, aber vor allem die Finanzkraftdaten und damit die Schlüsselzuweisungen über die Jahre zum Teil deutlich verändern können", ergänzte Lorz.  Der Landtag in Wiesbaden müsse die vorgesehene Aufteilung noch bestätigen. "Aber das dürfte bei den fundierten Vorschlägen der kommunalen Spitzenverbände, auf die die geplanten Regelungen zurückgehen, keine inhaltliche Hürde mehr sein", prophezeite der Finanzminister. Das entsprechende hessische Infrastrukturförderungsgesetz solle voraussichtlich im März 2026 verabschiedet werden. Die Verteilung der insgesamt 4,7 Milliarden Euro für die Kommunen im Land ist von ihrer jeweiligen Einwohnerzahl und Finanzstärke abhängig. Die Städte und Gemeinden können das Geld frei etwa für den Wohnungs-, Schul- und Städtebau, die Kanalisation, die Feuerwehr sowie für Sportplätze verwenden.  Insgesamt sind aus dem schuldenbasierten Sondervermögen des Bundes, das eine halbe Billion Euro umfasst, 7,4 Milliarden Euro für Hessen vorgesehen. © dpa-infocom, dpa:251219-930-445055/1