Datum19.12.2025 03:30
Quellewww.zeit.de
TLDRIm Prozess um den Armbrust-Mord in Bad Zwesten wird heute das Plädoyer der Verteidigung sowie ein Urteil erwartet. Der 59-jährige Angeklagte aus Bayern steht im Verdacht, am 4. Dezember 2024 eine 50-jährige Frau in einer Klinik erschossen zu haben. Als Tatmotiv vermutet die Staatsanwaltschaft Erbstreitigkeiten. Eine Gutachterin bescheinigte dem Angeklagten volle Schuldfähigkeit. Staatsanwaltschaft und Nebenkläger fordern eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der Angeklagte hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Erbstreit als mögliches Motiv“. Lesen Sie jetzt „Urteil im Prozess um Armbrust-Mord erwartet“. Im Prozess um einen Mord mit einer Armbrust im nordhessischen Bad Zwesten werden heute (9.00 Uhr) das Plädoyer der Verteidigung und voraussichtlich ein Urteil erwartet. Angeklagt ist ein 59 Jahre alter Mann aus Bayern. Er soll am Nachmittag des 4. Dezember 2024 eine 50 Jahre alte Frau an ihrem Arbeitsplatz in einer Klinik in Bad Zwesten (Schwalm-Eder-Kreis) mit einer Armbrust erschossen haben. Als Tatmotiv vermutet die Staatsanwaltschaft Erbstreitigkeiten zwischen dem Angeklagten und dem Bruder des Opfers. Dieser wiederum war mit der Mutter des Beschuldigten in einer Beziehung gewesen. Eine forensische Gutachterin attestierte dem Angeklagten, der zuletzt im bayerischen Landkreis Passau gelebt hatte, in dem Verfahren volle Schuldfähigkeit. Der 59-Jährige selbst äußerte sich bislang nicht zu den Vorwürfen. Staatsanwaltschaft und Nebenklägervertretung forderten in ihren Schlussvorträgen wegen Mordes eine lebenslange Freiheitsstrafe sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. © dpa-infocom, dpa:251219-930-443870/1