Datum18.12.2025 20:40
Quellewww.zeit.de
TLDRDer Bundestag hat die vom Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) geforderte Neuauszählung der Bundestagswahl abgelehnt und folgt der Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses. Das BSW, das die Fünf-Prozent-Hürde mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen knapp verpasste, plant, gegen diese Entscheidung vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Der Bundestag sah keine Wahl- oder Zählfehler, die eine Neuauszählung rechtfertigen würden. Nur die AfD unterstützte die Idee einer Nachzählung, um Ungewissheiten auszuräumen.
InhaltDer Bundestag will die Bundestagswahl nicht noch einmal zählen lassen und folgt damit der Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses. Das BSW will nun in Karlsruhe klagen. Der Bundestag hat die vom Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) geforderte Neuauszählung der Bundestagswahl endgültig abgelehnt. Mit großer Mehrheit folgten die Abgeordneten einer entsprechenden Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses aus der vorvergangenen Woche. Das BSW, das bei der Wahl am 23. Februar äußerst knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert war, wird nun aller Voraussicht nach vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Laut amtlichem Endergebnis hatte das BSW bei der Wahl 4,981 Prozent der Zweitstimmen erhalten. Der Einzug in den Bundestag wurde nur um 9.529 Stimmen verpasst. Wegen möglicher Zählfehler hatte das BSW eine erneute Auszählung verlangt. Der Bundestag hielt den Einspruch der Wagenknecht-Partei jedoch für unbegründet. Der Justiziar der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, betonte: "Es gab keine Wahlfehler, es gab keine Zählfehler, die eine Neuauszählung begründen könnten." Allen Hinweisen auf Verwechslungen sei nachgegangen und die Ergebnisse bei Bedarf längst korrigiert worden. Einzig die AfD argumentierte, nur mit einer Nachzählung lasse sich jede Ungewissheit ausräumen. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.