»Heißes Bild«: Frau muss Anwalt bezahlen, der ihr anzügliche Nachrichten gesendet hat

Datum14.10.2025 13:22

Quellewww.spiegel.de

TLDREine Frau kündigte ihr Mandat bei einem Anwalt aufgrund unangemessener Nachrichten, in denen er sie als "heißes Bild" bezeichnete. Der Anwalt verklagte sie auf Zahlung seines Honorars und das Amtsgericht Hannover entschied, dass sie über 1000 Euro zahlen muss, obwohl die Kündigung gerechtfertigt war. Die Richterin hob hervor, dass solche Äußerungen unangebracht sind. Der Anwalt verteidigte sich, indem er behauptete, seine Nachrichten seien freundschaftlich gemeint. Die Frau war schockiert und plant, Einspruch gegen das Urteil einzulegen.

Inhalt"Heißes Bild", "dein Freund hat so ein Glück": Wegen derartiger Nachrichten ihres Anwalts kündigt eine Frau das Mandat. Weil der Anwalt klagte, muss sie nun mehr als 1000 Euro an ihn zahlen. Ein Anwalt hat seine Mandantin mit unangebrachten Nachrichten verärgert. In einer WhatsApp-Nachricht kommentierte er ein Foto der Frau als "heißes Bild" und fragte, ob sie noch mehr solche Fotos habe. Auch schrieb er: "Dein Freund hat so ein Glück." Die 35-Jährige kündigte daraufhin das Mandat und weigerte sich, den Anwalt zu bezahlen. Der 57-Jährige, der die Frau in einem Verkehrsunfallverfahren vertreten hatte, klagte daraufhin auf Zahlung seines Honorars. Das Amtsgericht Hannover entschied nun: Die Frau muss 1052,18 Euro zahlen. Die Richterin betonte, dass Äußerungen wie die des Anwalts "im Anwaltsverhältnis nichts zu suchen" hätten. Die fristlose Kündigung sei daher gerechtfertigt. Dennoch verfalle der Gebührenanspruch des Anwalts nicht, da unklar sei, ob die Frau einen neuen Anwalt für das zivilrechtliche Verfahren beauftragt habe. Der Anwalt erklärte vor Gericht, seine Nachrichten seien "freundschaftlicher Natur" gewesen und hätten keinen sexuellen Inhalt gehabt. Zudem betonte er, dass er seine anwaltlichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllt habe. Die Mandantin hingegen betonte, die Nachrichten seien ihr "unangenehm" gewesen. "Ich war sehr schockiert und finde es sehr unprofessionell", sagte die 35-Jährige. Binnen zwei Wochen nach Zustellung des Urteils kann Einspruch eingelegt werden. Die Frau kündigte an, dies mit ihren Anwälten zu besprechen.