Thüringen: Gericht gibt AfD in Klage gegen Verfassungsschützer teils recht

Datum18.12.2025 13:19

Quellewww.zeit.de

TLDRDas Weimarer Verwaltungsgericht entschied, dass Thüringens Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer gegen das Neutralitätsgebot verstoßen hat, indem er die AfD in einer Zeitungsäußerung inhaltlich bewertete. Die AfD hatte erfolgreich geklagt, während weitere Klagepunkte abgewiesen wurden. Kramer hatte der Partei vorgeworfen, sie biete keine politischen Alternativen und habe kaum Programmatik. Das Gericht betont, dass staatliche Organe sich nicht wertend über Parteiprogramme äußern dürfen, um die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb zu gewährleisten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

InhaltThüringens Verfassungsschutzpräsident Kramer hat bei einer Äußerung über die AfD gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. Das entschied das Weimarer Verwaltungsgericht. Die AfD hat bei einer Klage gegen den Präsidenten des thüringischen Verfassungsschutzes Stephan Kramer einen juristischen Teilerfolg erzielt. Das Verwaltungsgericht Weimar gab einer entsprechenden Klage des thüringischen Landesverbandes der AfD in einem Fall statt. In mehreren anderen Punkten wiesen die Richter die Klage ab.  Wie das Gericht entschied, hat Kramer gegen das Neutralitätsgebot verstoßen, als er als Behördenvertreter das Programm der AfD "inhaltlich bewertet" hatte. In dem Verfahren geht es um Kramers Aussagen in einem Gespräch mit der in Suhl erscheinenden Zeitung Freies Wort im Juni 2023. Darin sagte Kramer, die AfD habe "eigentlich gar keine politischen Alternativen und Lösungen zu bieten" und verfüge über "kaum vorhandene Programmatik".  Staatliche Organe dürften sich nicht wertend über Programme einzelner Parteien äußern, teilte das Gericht zur Begründung seiner Entscheidung mit. Das beeinträchtige die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb. Die Entscheidung der Richter ist noch nicht rechtskräftig. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.