Datum18.12.2025 12:53
Quellewww.zeit.de
TLDREin 18-Jähriger hat die Verbrennung eines Korans in Ratzeburg gestanden. Die Tat ereignete sich in der Nacht des 22. Oktober, als eine Zeugin den brennenden Koran fand und die Polizei informierte. Zwei 18-Jährige wurden als Verdächtige identifiziert, wobei der beschuldigte junge Mann keinen Grund für sein Handeln angab. Die Ermittlungen laufen unter Paragraf 166 des Strafgesetzbuches, der die Beschimpfung von Religionen mit Geldstrafen oder bis zu drei Jahren Haft ahndet.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Jugendkriminalität“. Lesen Sie jetzt „18-Jähriger gibt Koranverbrennung in Ratzeburg zu“. Knapp zwei Monate nach dem Fund eines brennenden Korans am Domhof in Ratzeburg haben Polizei und Staatsanwaltschaft zwei 18-Jährige als Verdächtige identifiziert. Einer der jungen Männer gab die Tat zu, wie die Polizei mitteilte. Einen Grund für sein Handeln habe er nicht genannt. In der Nacht des 22. Oktober hatte eine Zeugin einen glimmenden Koran gefunden und die Polizei informiert. Sie gab an, dass zwei jugendliche Personen weggelaufen seien. Das Lübecker Staatsschutzkommissariat hatte die Ermittlungen übernommen und die beiden Heranwachsende nach einem Zeugenhinweis als Verdächtige ausgemacht. Rechtsgrundlage ist Paragraf 166 des Strafgesetzbuches, das die Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungen unter Strafe stellt, wenn diese geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu gefährden. Die Strafandrohung reicht von einer Geldstrafe bis zu maximal drei Jahren Freiheitsstrafe. © dpa-infocom, dpa:251218-930-440476/1