Bundestagswahl 2025: BSW wirft Bundestag "Blamage" im Streit um Neuauszählung vor

Datum18.12.2025 10:39

Quellewww.zeit.de

TLDRSahra Wagenknecht, Gründerin des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW), kritisiert den Bundestag scharf für die Nicht-Durchführung einer Neuauszählung der Bundestagswahl 2025 trotz angeblicher Zählfehler. Sie sieht Voreingenommenheit bei den demokratischen Parteien und kündigt an, das Bundesverfassungsgericht einzuschalten, sollten ihre Einsprüche abgelehnt werden. Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags empfiehlt, die Neuauszählung abzulehnen, was die AfD in Opposition sieht. Das BSW war nur knapp an der Fünfprozenthürde gescheitert.

InhaltBSW-Gründerin Sahra Wagenknecht wirft dem Bundestag vor, eine Neuauszählung der Wahl zu sabotieren. Sie will nun das Bundesverfassungsgericht einschalten. Vor der Abstimmung über die Einsprüche des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) gegen das Bundestagswahlergebnis hat die BSW-Gründerin den demokratischen Parteien im Bundestag Voreingenommenheit vorgeworfen. Es sei eine "Blamage für den Bundestag", dass sich trotz "offenkundiger Zählfehler und Unregelmäßigkeiten" nur die AfD dafür ausspreche, das Wahlergebnis vom Februar zu überprüfen und ein korrektes Ergebnis festzustellen, sagte Sahra Wagenknecht. Zudem sah sie egoistische Beweggründe bei den Abgeordneten. "Dass bei einer Wahlprüfung Abgeordnete Richter in eigener Sache sind und dies schamlos ausnutzen, kennt man sonst nur aus einer Bananenrepublik." Wagenknecht kündigte an, das Bundesverfassungsgericht zu befragen, sollte der Bundestag gegen ihren Antrag stimmen. Der Bundestag hatte am Donnerstagabend über die Einsprüche des BSW gegen das Ergebnis bei der Bundestagswahl im Februar abgestimmt. Das BSW war knapp an der Fünfprozenthürde gescheitert, es fehlten 9.529 Stimmen. Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags empfiehlt mit den Stimmen von Union, SPD, Grünen und Linken sowie gegen die Stimmen der AfD keine Neuauszählung. Der Ausschuss argumentiert, die Einsprüche seien unbegründet, es könne kein mandatsrelevanter Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit kein Wahlfehler festgestellt werden. Das Plenum dürfte der Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses folgen.