Datum18.12.2025 10:05
Quellewww.zeit.de
TLDREin 23-jähriger Mann hat vor dem Amtsgericht Bruchsal eingeräumt, einen 46-Jährigen bei einem illegalen Autorennen getötet zu haben. Er übernahm die Verantwortung und zeigt Reue. Der Unfall geschah im Oktober 2024, als er unter Drogeneinfluss ohne Führerschein schnell auf einer Bundesstraße fuhr, um Videos für Social Media aufzunehmen. Mit einer Geschwindigkeit von mindestens 154 km/h verlor er die Kontrolle und kollidierte mit dem anderen Fahrzeug. Der Fall wird vor einem Schöffengericht verhandelt, das über eine mögliche Strafe entscheiden wird.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Gericht“. Lesen Sie jetzt „23-Jähriger räumt Vorwürfe wegen tödlichen Autorennens ein“. Für einen möglichen Post auf Social Media setzte er das Leben anderer aufs Spiel - vor dem Amtsgericht Bruchsal hat ein 23 Jahre alter Mann eingeräumt, einen 46 Jahre alten Mann bei einem Autorennen tot gefahren zu haben. Er übernehme die volle Verantwortung und werde der Anklage in keinem Punkt entgegentreten, ließ er über seinen Verteidiger mitteilen. Das Geschehen tue ihm unendlich leid, er empfinde aufrichtige Reue angesichts des durch sein Verhalten zugefügten Leids. Laut Staatsanwaltschaft war er im Oktober 2024 viel zu schnell über eine Bundesstraße bei Bretten im Landkreis Karlsruhe gefahren - ohne Führerschein und unter Drogen stehend. Dabei soll er sich gefilmt haben, um seinen Beifahrer zu beeindrucken und ausdrucksstarke Videos für Social Media zu erstellen. Laut Gutachter fuhr der Mann mindestens 154 Kilometer pro Stunde - erlaubt waren 70. In einer Kurve verlor der 23-Jährige dann die Kontrolle über sein Auto, geriet auf die Gegenspur und stieß dort mit dem Wagen des 46-Jährigen zusammen. Der Mann starb noch am Unfallort. Der Fall wird vor einem sogenannten Schöffengericht verhandelt. Diese entscheiden bei Vergehen oder Straftaten, die mit bis zu vier Jahren Haft bestraft werden können. Wann ein Urteil fällt, ist unklar. Illegale Autorennen gelten seit 2017 als Straftat, kommen aber immer wieder vor. Neben klassischen Autorennen mit mehreren Beteiligten sind, wie in dem nun in Bruchsal verhandelten Fall, auch sogenannte Allein- beziehungsweise Einzelrennen strafbar. © dpa-infocom, dpa:251218-930-439340/1