Datum18.12.2025 10:01
Quellewww.spiegel.de
TLDRDas Landgericht München I hat entschieden, dass Amazon unrechtmäßig Werbung in seinem Streamingdienst Prime Video einführen wollte, ohne die Verträge einseitig zu ändern. Die Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) gewann die Klage, was für Verbraucher bedeutet, dass sie weiterhin Anspruch auf ein werbefreies Prime Video haben, ohne zusätzliche Kosten. Amazon kündigte an, das Urteil zu prüfen und eine Anfechtung in Betracht zu ziehen. Eine parallele Sammelklage zieht bereits zahlreiche Kunden zur Rückforderung auf.
InhaltDie Einführung von Werbespots im Streamingdienst Prime Video war unzulässig. Das hat das Landgericht München entschieden. Was das Urteil für Verbraucher bedeutet. Das Landgericht München I hat am Mittwoch dem Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) recht gegeben: Amazon durfte in Deutschland nicht einseitig die Vertragsbedingungen seines Streamingdiensts Prime Video ändern und den Zuschauern Werbespots auf Bildschirme und Displays schicken. Damit hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen eine Klage gegen Amazon gewonnen, wie das Gericht mitteilte. Amazon soll den Kunden nun ein "Berichtigungsschreiben" schicken, über mögliche Rückerstattungen hatte das Gericht aber noch nicht entschieden. Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, Amazon behält sich eine Anfechtung der Entscheidung vor: "Wir werden das Urteil prüfen, um unsere nächsten Schritte zu bestimmen", sagte ein Sprecher. Ramona Pop, Vorständin des VZBV, sprach von einem wichtigen Urteil: "Es zeigt, dass die zusätzliche Werbung bei Amazon Prime Video nicht ohne Mitwirkung der betroffenen Verbraucher:innen erfolgen durfte." Mitglieder hätten nach Ansicht der Verbraucherzentrale weiter Anspruch auf Prime ohne Werbung – "und zwar ohne Mehrkosten". Laut Urteil hatte Amazon demnach Anfang 2024 die Prime-Video-Kundschaft per Mail informiert, dass ab Februar in begrenztem Umfang Werbung gesendet würde. Wer keine Werbung sehen wollte, sollte im Monat 2,99 Euro mehr zahlen. Die 33. Zivilkammer sieht in diesem Vorgehen einen Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb. Die Richter werteten die Mail als irreführend. Denn Amazon spiegelte den Kunden laut Urteil vor, zu einer einseitigen Vertragsänderung berechtigt zu sein. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass weder die Amazon-Nutzungsbedingungen noch das Gesetz eine solche einseitige Änderung erlauben. Bei Vertragsabschluss hätten sich die Kunden auf ein werbefreies Angebot eingestellt, heißt es in der Gerichtsmitteilung. Und weil Amazon ein werbefreies Programm zum "Vertragsgegenstand" gemacht habe, müsse sich das Unternehmen daran festhalten lassen. Amazon widersprach: "Obwohl wir die Entscheidung des Gerichts respektieren, sind wir mit den Schlussfolgerungen nicht einverstanden", sagte der Unternehmenssprecher. "Wir haben unsere Kunden transparent, im Voraus und in Übereinstimmung mit geltendem Recht über das Update zu Werbung bei Prime Video informiert." Parallel zu dem Münchner Verfahren hat die Verbraucherzentrale Sachsen eine Sammelklage angestrengt, um eine Rückzahlung von 35,88 Euro pro Jahr und Abo zu erreichen. Bisher haben sich fast 150.000 Amazon-Kunden beteiligt, man kann sich weiterhin in das Klageregister eintragen .